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ISO-STROH
29.10.2026

Brandschutz mit Stroh: Was geht im deutschen Holzbau – und was nicht?

Stroh brennt. Holz auch. Trotzdem sind im modernen Holzbau längst mehrgeschossige Gebäude mit hohen Brandschutzanforderungen möglich. Warum sollte also ausgerechnet Strohdämmung ein Hindernis sein? Entscheidend ist nicht allein die Brennbarkeit des Materials, sondern der gesamte Bauteilaufbau und dessen brandschutztechnischer Nachweis. Aktuelle Brandprüfungen mit ISO-STROH zeigen, was möglich ist.
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Stroh als Dämmstoff: Brennbar, aber trotzdem geeignet?

ISO-STROH besteht zu 100 % aus aufbereitetem Weizenstroh und kommt ohne zugesetzte chemische Flammschutzmittel aus. Die Einblasdämmung verfügt über die Europäische Technische Bewertung ETA-24/0228 und ist nach EN 13501-1 in die Euroklasse E (normalentflammbar) eingestuft. Damit liegt ISO-STROH in derselben bauaufsichtlichen Kategorie wie Fichtenholz und zahlreiche Holzfaserdämmstoffe.

Im Holzbau kommt es auf die gesamte Konstruktion an. Holzrahmen, Dämmung, Beplankung, Bekleidung und Anschlüsse bestimmen gemeinsam, wie lange ein Bauteil einem Brand standhält. Auch mit brennbaren Dämmstoffen lassen sich feuerwiderstandsfähige Konstruktionen realisieren. Entscheidend sind die entsprechenden Nachweise.

 

Warum ein bestandener Brandversuch nicht immer ausreicht

Im deutschen Baurecht gelten je nach Gebäudeklasse und Bauteil unterschiedliche Brandschutzanforderungen. Für viele tragende Bauteile werden in den Gebäudeklassen 2 und 3 in der Regel 30 Minuten Feuerwiderstand gefordert, in Gebäudeklasse 4 sind es 60 und in Gebäudeklasse 5 sind es 90 Minuten.

Eine Besonderheit betrifft dabei den Holzbau: Die Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) verlangt für die von ihr geregelten Holztafelbauweisen grundsätzlich nichtbrennbare Gefachdämmstoffe. ISO-STROH, Zellulose und zahlreiche Holzfaserdämmstoffe erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Hinzu kommt: Für geeignete feuerhemmende Holzrahmenwände mit 30 Minuten kann ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) ausgestellt werden. Für bestimmte Holzbaukonstruktionen mit 60 oder 90 Minuten steht dieser Nachweisweg nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) dagegen derzeit nicht zur Verfügung. Das betrifft nicht nur ISO-STROH, sondern grundsätzlich auch andere normalentflammbare biogene Gefachdämmstoffe, sofern die jeweilige Bauart unter diese Regelungen fällt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Konstruktionen automatisch unzulässig sind. Für entsprechend geprüfte Konstruktionen kommen eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) infrage. Die vBG wird für ein konkretes Bauvorhaben bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Je nach Bauart und Projekt können weitere Nachweise erforderlich sein.

Wichtig für Zimmerer und Planer: Ein bestandener Brandversuch allein bedeutet noch keine automatische bauordnungsrechtliche Zulässigkeit.

 

ISO-STROH im Brandversuch: 57 Minuten Feuerwiderstand

Wie leistungsfähig eine Holzrahmenwand mit Strohdämmung sein kann, zeigte eine Brandprüfung im Jahr 2026 an der MFPA Leipzig. Untersucht wurde eine tragende, raumabschließende Holzrahmenwand mit folgendem Aufbau:

  • 160 mm Holzrahmenkonstruktion, ausgeblasen mit ISO-STROH bei mindestens 100 kg/m³ gemäß abP
  • 18 mm OSB/3-Platten auf beiden Wandseiten
  • 15 mm Fermacell-Gipsfaserplatten als zusätzliche beidseitige Bekleidung

Die gesamte Wandkonstruktion misst lediglich 226 mm.

Das Ergebnis: Unter den festgelegten Prüfbedingungen hielt die Wand der Brandbeanspruchung 57 Minuten stand und erreichte die europäische Feuerwiderstandsklasse REI 45 nach EN 13501-2.

Für den beschriebenen Aufbau liegt außerdem das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis P-SAC02/III-1213 für F 30-B vor. Damit besteht ein deutscher Anwendbarkeitsnachweis für die feuerhemmende Konstruktion, sofern die Bestimmungen des Prüfzeugnisses und die geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

 

Auch 60 Minuten sind bereits geprüft

Eine weitere Holzständer-Außenwand mit Stroheinblasdämmung und Lehmputz auf OSB/3-Beplankung wurde erfolgreich geprüft und nach EN 13501-2 als REI 60 klassifiziert. Für Anwendungen mit höheren Feuerwiderstandsanforderungen muss die Anwendbarkeit in Deutschland allerdings gesondert nachgewiesen werden, beispielsweise über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung.

Aktuelle Prüfberichte, Klassifizierungen und technische Unterlagen stellt ISO-STROH auf der Website bereit.

 

Nachwachsende Dämmstoffe und Brandschutz schließen sich nicht aus

Neben den brandschutztechnischen Eigenschaften bietet ISO-STROH die Vorteile eines nachwachsenden Rohstoffs. Das Material verfügt über eine Umweltproduktdeklaration (EPD). Für die Herstellungsphase (Module A1–A3) wird ein Treibhauspotenzial (GWP total) von −147 kg CO₂-Äq./m³ ausgewiesen.

Fazit: Nicht die Brennbarkeit des einzelnen Dämmstoffs entscheidet, sondern die nachgewiesene Leistungsfähigkeit und zulässige Anwendung der gesamten Konstruktion.

 

Wie steht Ihr zum Einsatz von Strohdämmung im Holzbau?

Habt Ihr damit bereits Erfahrungen gesammelt oder setzt Ihr lieber auf klassische Dämmstoffe? Schreibt es in die Kommentare!

 

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