Fachthemen
Marvin Fuchs
17.09.2020

Wareneingangskontrolle von Holzbauprodukten

Trotz Corona boomt die Baubranche immer weiter, Auftragsbücher sind voll und es mangelt in vielen Betrieben an Fachpersonal. Dadurch entsteht schonmal Stress und eigentlich wichtige Dinge verlieren an Bedeutung. So zum Beispiel die Wareneingangskontrolle bei der Anlieferung von Konstruktionsvollhölzern und Brettschichtprodukten.
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Haftung gegenüber Kunden 

Doch warum sollte der Wareneingangskontrolle eigentlich eine so hohe Bedeutung zukommen? Abgesehen davon, dass man natürlich die Mengen, Abmessungen und Holzarten kontrollieren muss, um zu sehen ob überhaupt das geliefert wurde was bestellt war, geht es hier um die Frage der Haftung. Wenn Produkte verwendet werden, die nicht die nötigen Zulassungen und Kennzeichnungen haben oder die Qualität mangelhaft ist, haftet in erster Linie der Unternehmer und nicht der Hersteller oder Lieferant. Kontrolliert man allerdings schon direkt die Ware, besteht das Recht auf Abnahmeverweigerung. Deshalb sollte stichprobenartig geprüft werden, auch in den Mitten der Stapel.

Wichtige Kriterien  

Beim Eingang von Konstruktionsvollholz (KVH) gibt es einige Punkte zu beachten, u.a. die Sortier- bzw. Festigkeitsklassen, die Oberflächenqualität, die Kennzeichnung und ganz wichtig: die Holzfeuchte. Von vielen Zimmereien hört man in letzter Zeit, dass die Holzfeucht oft über den zulässigen 15   3% liegt. Damit ist das Holz nicht ausreichend getrocknet. Zur Prüfung der Holzfeuchte empfiehlt sich ein elektrische Holzfeuchtmessgerät zu verwenden, dabei ist auf die richtige Einschlagtiefe zu achten, es empfiehlt sich mindestens 30% des Querschnitts einzuschlagen, so bekommt man eine ziemlich guten Wert für die mittlere Holzfeuchte. Beschädigungen oder direkt sichtbare Mängel sollten zudem sofort dokumentiert und gemeldet werden. Zudem sollte auf die Vorgabe zu Rissen, Ästen und Harzgallen geachtet werden: 

  • Konstruktionsvollholz (KVH) muss herzgetrennt sein, darf eine Holzfeuchte von 15 +/- 3% haben, hat eine Maßtoleranz von +/- 1mm (Querschnitt bis 100mm) bzw. +/- 1,5mm (über 100mm), muss mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein und mindestens der Festigkeitsklasse C24 entsprechen.  

  • Brettschichtholz (BSH) muss lamelliert auf maximal 45mm sein, darf eine Holzfeuchte von 15 +/- 3% haben, hat eine Maßtoleranz von +/- 2 mm und muss ebenfalls eine Ü-Kennzeichnung haben. 

Weitere Informationen zu den einzelnen Produkten gibt es hier noch bei den jeweiligen Überwachungs- und Produktgemeinschaften. Um mit gutem Gewissen mit dem Holz zu arbeiten und dieses in tragende Konstruktionen einzusetzen, ist eine durchdachte Überprüfung der Ware also durchaus sinnvoll. 

 

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1 Kommentar
Holzbau Kruger
23.09.2020

Klasse geschrieben! Viele Grüße!

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