Moderner, digitaler, nachhaltiger – das ändert sich mit der neuen Ausbildungsverordnung
Die bisherigen Ausbildungsverordnungen für Zimmerer und einige weitere Bauberufe haben ausgedient. Nach 27 Jahren wurden die Ausbildungsinhalte überarbeitet. Auszubildende, die in diesen Tagen und Wochen starten, erwarten Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Neuerungen für 19 Bauberufe
Eine neue Verordnung gibt es nicht nur für Zimmerer-Lehrlinge. In insgesamt 19 Handwerksberufen gibt es neue Ausbildungsbestandteile. Für Zimmerer sehen diese unter anderem so aus:
- Nachhaltigkeit: Zu den neuen Ausbildungsinhalten gehört es, Baustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen zu prüfen und umweltbewusst einzusetzen. Holz als CO2-Speicher zu sehen, ressourcenschonendes Bauen zu fokussieren, auf Recycling und Rückbau zu achten sowie sich mit Feuchte- und Wärmeschutz auszukennen, gehört von nun an zur Ausbildung mit dazu.
- Digitalisierung: Daran kommt kein Unternehmen mehr vorbei, jetzt lernen schon die Lehrlinge, damit umzugehen - Branchenspezifische Software anwenden, digitale Messungen durchführen und Building Information Modeling (BIM) verstehen gehören ab sofort zur Ausbildung. Für Zimmerer bedeutet das CAD-Grundlagen, digitales Aufmaß mit Laser und Tablet, Cloud-Dokumentation und mobile Softwarelösungen.
- Kundenorientierung: Die Auszubildenden sollen Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg erkennen und diese im Arbeitsalltag berücksichtigen.
- Sicherheit: Ergonomie, PSA, sicheres Arbeiten in der Höhe – bei der Sicherheit auf der Baustelle gibt es keine Kompromisse. Zimmerer-Lehrlinge lernen, wie Arbeitsprozesse sicher ablaufen und wie entsprechende Vorschriften praxisnah und konsequent umgesetzt werden.
Mehr Praxisbezug
Echte Bauaufgaben mit realem Praxisbezug – davon sollen Zimmerer-Lehrlinge künftig die gesamte Lehrzeit über profitieren. Vom Holzrahmenbau bis zur Sanierung sollen alle Themen praxisnah vermittelt werden.
Gestreckte Gesellenprüfung
Auch bei den Prüfungen gibt es Neuerungen. Die sogenannte gestreckte Gesellenprüfung ersetzt die bisherige Zwischenprüfung. Im zweiten Ausbildungsjahr findet Prüfungsteil 1 statt. Dieser besteht aus zwei Teilen, einer Arbeitsaufgabe mit Dokumentation (8 Stunden, 60 % Gewichtung) und einer theoretischen Prüfung (2 Stunden, 40 % Gewichtung). Das Ergebnis fließt am Ausbildungsende in die Gesamtnote mit ein.
Prüfungsteil 2 am Ende der Ausbildung umfasst weitere Theorieprüfungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zukunft des Handwerks
Die neue Ausbildungsverordnung soll Zimmerer-Lehrlinge fit für ihre Zukunft auf dem Bau machen. Wie genau die neuen Regelungen umgesetzt werden, variiert in jedem Bundesland etwas. Eines ist aber deutschlandweit gleich: Lehrlinge sind die Zukunft des Handwerks!
Was sagst Du zu den neuen Regelungen und betreffen sie Dich vielleicht sogar selbst? Lass es uns in den Kommentaren wissen.









