5 Monate Bauturbo in Baden-Württemberg: Was hat sich wirklich verändert?
Viele Kolleg:innen haben sich mehr Aufträge und Erleichterungen von der Gesetzesänderung versprochen und fühlen sich erneut enttäuscht von der Politik, denn der Frust über ungelöste Kernprobleme bleibt.
Der Bauturbo an sich ist eigentlich als Instrument zur Beschleunigung von Genehmigungen zu verstehen anstatt einem Auftragsboom für Handwerksbetriebe.
Bereits RA Jakob Hans Hien hat mit seiner Aussage: „Der Begriff Bauturbo suggeriert etwas, dass das Gesetzt gar nicht leisten kann“ die Situation korrekt beschrieben. Denn der Bauturbo muss vielmehr als Genehmigungsturbo verstanden werden anstatt einem sichtbaren Bauboom. Hier wurde das Gesetz aber auch seitens der Politik falsch beworben und formal gesehen falsch benannt. Denn der Begriff Bauturbo weckte bei vielen Handwerksbetrieben bereits falsch Hoffnungen.
Primär soll die Änderung im Baugesetzbuch Baugenehmigungen, welche nicht in den geltenden Bebauungsplan passen, erleichtern. Statt jahrelanger Bebauungsplanverfahren reicht in geeigneten Gebieten eine dreimonatige Prüfphase, wenn die Gemeinde zustimmt.
Die Voraussetzungen sind dabei klar definiert:
- Das Gebiet muss als „angespanntes Wohnungsmarktgebiet“ nach § 201a BauGB gelten, was in Baden-Württemberg viele Städte und Kommunen betrifft.
- Die Projekte umfassen den Neubau mit mindestens sechs Wohnungen alternativ Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Reaktivierungen von Wohnraum durch beispielsweise Anbauten oder Aufstockungen.
- Eine freiwillige, aber essenzielle kommunale Zustimmung ist erforderlich; ohne sie scheitert der Turbo. Zudem dürfen keine erheblichen Umwelt- oder Nachbarschaftsbelastungen entstehen.
Aktueller Stand
Nach den ersten 5 Monaten der Gesetzeseinführung zeigen aktuelle Berichte leichte Aufwärtstrends bei Genehmigungen, aber keine explosionsartigen Zuwächse. So berichtete es bereits der Staatsanzeiger Ende Februar. Der Bauturbo schlägt damit nicht so stark durch wie erhofft, vor allem wegen kommunaler Hürden:
Viele Behörden zögern aufgrund Personalmangels, reduzierter Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagerisiken. Die Freiwilligkeit der Gemeindezustimmung stellt einen zentralen Flaschenhals dar. Die Genehmigungsfiktion in § 36a Abs. 1 Satz 2 BauGB kann – insbesondere bei personellen Engpässen – faktisch zu vorsorglichen Ablehnungen führen. Hinzu kommen hohe Baukosten und Eigenkapitalmangel auf dem Markt.
Der Bauturbo hat also primär Genehmigungen beschleunigt, aber nicht die tieferliegenden wirtschaftlichen und praktischen Hürden gelöst.
Kontext für Holzbaubetriebe
Für Zimmereien bedeutet das: Chancen entstehen punktuell bei Aufstockungen oder Anbauten, wo Holzbau Vorteile in Schnelligkeit und Klimaschutz bietet, aber ohne flankierende Förderungen oder Flächenfreigaben bleibt der Turbo vorerst wirkungsschwach.

Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag!
Wie siehts denn außerhalb von BW aus? 😊