Sonstiges
Holzbau Deutschland
06.03.2026

Dachlattenvereinbarung auf der DACH + HOLZ 2026 in Köln unterzeichnet

Die Arbeitssicherheit auf Dächern verbessern, Arbeitsunfälle vermeiden – diese Ziele verfolgt der Anhang zur Dachlattenvereinbarung, der im Rahmen der DACH + HOLZ 20206 in Köln unterzeichnet wurde. Der Fachbereich Bauwesen im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat darin gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten festgelegt.
Quelle: BG Bau

Quelle: BG Bau

Sicherheit gewährleisten, Unfällen vorbeugen

Die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ (Dachlattenvereinbarung) aus dem Jahr 2022 regelt unter anderem, dass Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden, durchbruchsicher sein müssen. Durch die Vereinbarung soll die Sicherheit bei Arbeiten auf Dächern gewährleistet und Arbeitsunfällen vorgebeugt werden.

Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender

Der auf der DACH + HOLZ in Köln unterzeichnete Anhang schafft Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender. Er definiert Produkt- und Produktionsanforderungen. Das A und O dabei ist die Sicherstellung, dass sowohl das Holz als auch die Keilzinkverbindung der Dachlatten tragfähig genug sind, um alle Sicherheitsanforderungen einzuhalten.

Dachlatten als sicherer Standplatz

„Mit dem Anhang zur Dachlattenvereinbarung stellen wir klar: Auch keilgezinkte Dachlatten können als sicherer Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden. Wie bisher ist das Lattenholz CE-gekennzeichnet und an der Stirnseite rot markiert. Damit schaffen wir Sicherheit auf der Baustelle und Orientierung für Hersteller sowie Anwenderinnen und Anwender“, sagt Marco Einhaus, Leiter des Fachbereichs Bauwesen der DGUV und kommissarischer stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Der neue Anhang tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie den unterzeichnenden Verbänden Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) sowie Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) getragen.

Online abrufbar

Die Dachlattenvereinbarung ist auf der Website der DGUV abrufbar.

Foto (v.l.n.r.): Dirk Bollwerk (ZVDH), Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus (Leiter FB Bauwesen, DGUV komm. stv. Leiter Prävention, BG BAU), Georg Lange (BDF), Peter Aicher (Holzbau Deutschland), Lutz Schmelter (DeSH), Thomas Goebel (GD Holz) und Dr. Denny Ohnesorge (HDH) bei der Unterzeichnung der Dachlattenvereinbarung auf der DACH + HOLZ 2026 in Köln.

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1 Kommentar
Wolfgang Klatte
07.03.2026

Frage: ab wann ist die dachlatte ein Standplatz? 

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