Sonstiges
Dachdecker-Treffpunkt
09.07.2025

(Hitze-)Ausfallgeld für Dachdecker – wenn das Wetter die Arbeit unmöglich macht

Bei 35° Grad und mehr wird das Arbeiten auf dem Dach zur Herausforderung – an manchen Hitzetagen sogar fast unmöglich. Dachdecker haben dann die Möglichkeit, Hitzeausfallgeld zu beantragen. Bisher sind sie das einzige Gewerk in Deutschland, für das es dieses Geld gibt. Aber wer weiß, bei immer heißen und länger werdenden Hitzeperioden ziehen andere Sozialkassen vielleicht bald nach.

Hitzeausfallgeld – was ist das

Die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-Dach) zahlen Dachdeckern bei extremer Hitze ein Ausfallgeld von 75 Prozent ihres Stundenlohnes. Das soll Lohneinbußen durch witterungsbedingte Arbeitsausfälle ausgleichen. 

Wer hat Anspruch auf das Geld?

Alle Dachdecker in Deutschland haben Anspruch auf das Geld. Es kann bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen in den Monaten April bis November beantragt werden – also nicht nur bei Hitze, sondern zum Beispiel auch bei Sturm und Starkregen. So sollen Lohnausfälle abgemildert werden. Beantragt wird das Ausfallgeld durch den Arbeitgeber bei der SOKA-Dach.

Einschränkungen

Das Ausfallgeld kann erst beantragt werden, wenn die Arbeit an einem Tag witterungsbedingt für mindestens eine Stunde eingestellt werden muss. Außerdem ist die Zahl der anrechenbaren Ausfallstunden im Zeitraum April bis November auf insgesamt 53 Stunden pro Arbeitnehmer begrenzt. Für vorgesehene, aber nicht geleistete Überstunden besteht kein Anspruch.

Das sollten Arbeitgeber wissen

Das Ausfallgeld kannst Du direkt über die Bruttolohnsummenmeldung beantragen. Dort trägst Du den gültigen Stundenlohn und die Anzahl der witterungsbedingten Ausfallstunden in die dafür vorgesehenen Felder ein. Erhält der Arbeitnehmer Akkordlohn, musst Du das unbedingt angeben. Die SOKA-Dach erstattet Dir dann den Betrag für das Ausfallgeld zuzüglich einer Pauschale von 23 Prozent für die fälligen Sozialleistungen. Der Anspruch auf das Ausfallgeld verfällt, wenn er nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres, in dem er entstanden sind, geltend gemacht wurde. 

Wichtig für Arbeitnehmer

Ausgezahlt wird das Ausfallgeld mit dem Lohn für den Monat, in dem die Ausfallstunden angefallen sind. 
Das Ausfallgeld ist eine tarifliche Lohnersatzleistung. Bitte achte bei der Kontrolle Deiner Lohnabrechnung darauf, dass die Ausfallstunden und das daraus resultierende Ausfallgeld in der Abrechnung in der entsprechenden Höhe ausgewiesen sind und die Ausfallstunden weder mit Deinen Guthabenstunden (Arbeitszeitkonto) noch mit Urlaubstagen verrechnet wurden. Für geplante Überstunden, die aus Witterungsgründen nicht geleistet wurden, wird kein Ausfallgeld gezahlt. 

Wie sieht es bei anderen Gewerken aus?

Bisher gibt es das Ausfallgeld nur für Dachdecker. Aufgrund der immer länger werdenden und heißeren Hitzeperioden werden die Forderungen anderer Gewerke laut, diese Sozialleistung auch für sie einzuführen. Es bleibt also spannend, was sich in dem Bereich noch tun wird.

Weitere Infos

Alle Informationen zum Ausfallgeld gibt es direkt auf der Homepage der SOKA-Dach.

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5 Kommentare
Jan Tober
23.10.2025

Hitze ist immer so eine Sache man muss das gute Wetter zwar nutzen aber manchmal ist es auch zuviel des guten 

Zimmerer - Treffpunkt
24.10.2025

Das stimmt. Da hast Du recht.

Lars Filbert
05.08.2025

Ein sehr Interessanter Beitrag bei uns im Betrieb war es in der letzten Zeit eher selten, das wir wegen der Hitze ausfall hatten eher aufgrund von Regen. 

Zimmerer - Treffpunkt
10.07.2025

Vergangene Woche wars dafür aber richtig heiß 😃 Mal schauen was der Sommer noch bringt.

Emil Berger
10.07.2025

Im Moment braucht‘s fast die Schlechtwettergeld

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