Umsatzsteuer-Bürokratie ersparen - der Paragraph 13b UStG machts möglich
Was ist in Paragraph 13b UstG geregelt?
Der §13b des Umsatzsteuergesetzes regelt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) bei bestimmten Leistungen. Im Klartext heißt das, dass nicht der Leistungserbringer (also der Handwerker) dem Finanzamt die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempfänger (der Kunde).
Für Handwerksbetriebe ist besonders wichtig:
- Wer an andere Bauunternehmen Bauleistungen erbringt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
- Der Empfänger der Leistung führt die Umsatzsteuer selbst ans Finanzamt ab.
- Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ stehen.
Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren im Handwerk?
Diese Regel greift, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Es werden Bauleistungen, also Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung und Änderung oder Beseitigung von Bauwerken, erbracht
- Der Leistungsempfänger erbringt selbst nachhaltig Bauleistungen.
Entscheidend ist der zweite Punkt. „Nachhaltig“ bedeutet hier, dass mindestens 10% des Weltumsatzes des Leistungsempfängers aus Bauleistungen stammen müssen. Das trifft auf die meisten Bauunternehmen zu, nicht jedoch auf Privatpersonen oder Unternehmen aus anderen Branchen.
Die Bescheinigung nach §13b UStG
- Der Leistungsempfänger kann beim Finanzamt eine Bescheinigung nach §13b UStG beantragen. (USt 1 TG)
- Die Bescheinigung bestätigt, dass nachhaltige Bauleistungen erbracht werden
- Sie ist für den leistenden Betrieb der Nachweis, dass ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden darf
Tipp: Lasst Euch diese Bescheinigung immer vor der ersten Rechnungsstellung von euren Geschäftspartnern vorlegen und bewahrt sie gut auf!
Vorteile für Handwerksbetriebe
Die Nutzung des Reverse-Charge-Verfahrens bietet Euch einige Vorteile:
- Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei größeren Projekten
- Einfachere Abwicklung: Die Umsatzsteuer muss weder in der Rechnung ausgewiesen noch ans Finanzamt abgeführt werden.
- Das vereinfacht die Buchhaltung für viele Betriebe.
Fazit
Der §13b UStG mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, bringt aber Vorteile für Holzbau- und Handwerksbetriebe mit sich. Wer die Voraussetzungen kennt und die formalen Anforderungen einhält, kann profitieren.
Mehr Infos im Online-Seminar
In unserem Online-Seminar „Bauabzugsteuer, §13b UStG und Anzahlungen“ erhaltet Ihr alle Infos und bekommt Antworten auf Eure Fragen.
Der nächste Termin: 01.07.2025, 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Kosten: 80 Euro pro Person (40 Euro für L&P-Mandanten), 20 % Rabatt für Mitglieder des Zimmerer-Treffpunkts.
Anmelden könnt ihr euch ganz einfach per E-Mail an info@lup-beratung.de.













