Neue Regierung: Das erwartet Handwerker
Bürokratieabbau
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu senken. Im Rahmen eines Sofortprogramms sollen bis Ende 2025 die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft werden, der Dokumentationsaufwand signifikant reduziert und Normen sowie Standards mittelstandgerecht vereinfacht werden. Vorgesehen ist außerdem, dass kleinere Handwerksbetriebe von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden.
Wohnungsbau-Turbo
Bereits in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit verspricht die Regierung einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren bei Bauprojekten sowie deutlich erhöhte Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Wie viele neue Wohnungen geschaffen werden sollen und auch die finanzielle „Unterfütterung“ sind jedoch nicht in konkreten Zahlen festgelegt. Ziel der Vorgänger-Regierung waren 400.000 Wohnungen pro Jahr, tatsächlich waren es dann 251.000 Wohnungen im Jahr 2024.
Attraktivere Arbeitsbedingungen
Geschätzt 250.00 Fachkräfte fehlen laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) allein im Handwerk. Dem Fachkräftemangel plant die künftige Regierung unter anderen durch beschleunigte Arbeitsgenehmigungen für Fachkräfte sowie durch attraktivere Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken.
- Flexiblere Arbeitszeiten: Eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit wird eingeführt, um Unternehmen und Beschäftigten mehr Freiraum zu geben.
- Steuerfreiheit für Überstunden: Zuschläge für Überstunden sollen künftig steuerfrei gestellt werden, damit sich Mehrarbeit auszahlt. Betriebe können so Überlastungen in Spitzenzeiten besser abfedern – ohne zusätzliche Ressourcen aufbauen zu müssen.
- Steuerfreie Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen soll, wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet.
- Teilzeit-Prämien: Steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten. Die gezielte Aufstockung durch eingearbeitete Kräfte ist oft effizienter als eine Neueinstellung.
- Einführung eines freiwilligen Handwerksjahres bietet Betrieben die Chance, potenzielle Azubis frühzeitig kennenzulernen und soll die Zahl der Abbrüche von Ausbildungen verringern.
- Ausbildungsförderung: Die finanzielle Unterstützung während der Ausbildung – also etwa das Aufstiegs-BAföG für den Meister – soll gesichert werden.
- Mutterschutz: Selbstständige Handwerkerinnen sollen, wenn sie ein Kind zur Welt bringen, einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen analog beschäftigter Frauen bekommen.
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro
Für personalintensive Betriebe und auch Auftraggeber eine Herausforderung. Lt. ZDH-Präsident Jörg Dittrich würde dadurch ein Dach definitiv teurer, weil sich höhere Personalkosten immer auch auf den Endpreis auswirken.
Senkung der Einkommensteuer:
Hier bleibt die künftige Regierung im Koalitionsvertrag unkonkret. Steuersenkungen hätten vermutlich eine breitere Wirkung als „Superabschreibungen“ für Investitionen, von dessen Entlastungseffekt vor allem größere Unternehmen profitieren dürften.
Fazit
Der Koalitionsvertrag enthält Ansätze zur Unterstützung des Handwerks, von denen auch Dachdecker und Zimmerer profitieren würden – sollten sie umgesetzt werden. Die tatsächliche Wirkung dieser Maßnahmen hängt jedoch davon ab, wie schnell und praxisnah nun Nägel mit Köpfen gemacht werden.









