Fachthemen
Laserscanning Bayern GmbH Matthias Weidinger
27.08.2024

Drohnen auf der Baustelle: Was Du vor dem Start beachten musst

Drohnen werden immer beliebter und übernehmen im Baustellenalltag wichtige Aufgaben, angefangen mit Bildern für Social Media über Baudokumentation, Dachvermessungen, bis zu Thermografie und Dachinspektionen. Die gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren sind aber nicht außer Acht zu lassen. Entscheidend ist, nicht einfach »drauf los« zu fliegen und dabei das Risiko hoher Geldstrafen einzugehen, wie der langjährige Drohnenpilot Matthias Weidinger beschreibt.
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Den rechtlichen Rahmen gibt die seit 2021 geltende EU-Drohnenverordnung 2019/947 vor. In ihr sind einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen in allen EU-Mitgliedstaaten geregelt und u. a. folgende Dinge geklärt: Einteilung in Kategorien, Registrierung bei den nationalen Behörden, Kenntnisnachweis und Betriebsregeln (Flugverbotszonen, Abstandsregeln zu Menschenansammlungen etc.). Auch können sich die Regeln in den einzelnen Ländern noch etwas unterscheiden, in Deutschland gilt daher die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO § 21h), die auf der Website des Bundesministeriums der Justiz nachgelesen werden kann. 

Die wichtigsten und grundlegenden Informationen zum Fliegen einer Drohne im Überblick: 

Wer darf eine Drohne fliegen? 

  • Grundsätzlich dürfen Personen ab 16 Jahren eine Drohne fliegen.  

Wird ein Drohnenführerschein zum Fliegen einer Drohne benötigt? 

  • Ein Drohnenführerschein ist für alle Drohnen über 250 g Abfluggewicht Pflicht. Bei Drohnen unter 250 g wird dieser nicht benötigt.  

Wo kann ich einen Drohnenführerschein machen? 

  • Den kleinen Drohnenführerschein A1/A3 kann man auf der Website des Luftfahrtbundesamts durch eine Online-Prüfung ablegen. Dabei wird eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig. Ansonsten gibt es viele Anbieter, bei denen sowohl der kleine A1/A3 sowie der große Drohnenführerschein A2 in Präsenzveranstaltungen erworben werden kann.  

Ist die Registrierung einer Drohne beim Luftfahrtbundesamt notwendig? 

  • Ja, alle Drohnen (auch mit einem Abfluggewicht von unter 250 g) benötigen nach der neuen EU-Drohnenverordnung von 2021 eine Kennzeichnung. Der Pilot/Betreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren und erhält eine elektronische Betreiber-ID (eID).
  • Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muss dann (statt wie zuvor Name und Adresse des Besitzers) mittels Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. 

Benötige ich eine Drohnenversicherung? 

  • Eine Drohnenversicherung ist für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht über 250 g und bei Drohnen unter 250 g, sofern diese eine Kamera besitzen oder Sensoren zum Aufzeichnen von Ton und Bild haben, erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.

Welche Regeln gibt es beim Fliegen einer Drohne? 

  • Die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 m über Grund.
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt oder FocusTrack) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten, der stattdessen die Drohne im Blick hat und im ständigen Kontakt mit dem Piloten ist. 
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis.
  • Es dürfen keine Menschenmassen bzw. Menschenansammlungen überflogen werden. 
  • Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden. 
  • Das Fliegen ist auch in Wohngebieten bzw. über Wohngrundstücken erlaubt. Zu empfehlen ist es trotzdem, die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, Mieters oder der Hausverwaltung für den Überflug des Objekts einzuholen.
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im sogenannten Geo-System bzw. den Geo-Zonen. Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell § 21h. 

Ist das Überfliegen des Nachbargrundstücks erlaubt, um Bilder meiner Baustelle zu machen? 

  • Da gibt es ein klares »Nein«. Nur mal schnell über ein fremdes Grundstück zu fliegen, um die eigene Baustelle zu filmen oder Bilder zu machen, ist nicht erlaubt. Dies ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstückeigentümers oder des Mieters des jeweiligen Grundstücks gestattet.  

Was ist eine Allgemeinerlaubnis? 

  • In einigen Bundesländern wie z. B. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gibt es die Möglichkeit, einen »Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (Allgemeinerlaubnis) für geografische UAS-Gebiete für Betreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) mit A2 kompetenten Fernpilot« zu beantragen. Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und der Antrag ist bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des jeweiligen Landes zu beantragen. Mit dieser Allgemeinerlaubnis hat man als Drohnenpilot einige Vorteile und benötigt dadurch deutlich weniger Genehmigungen. In Bayern beispielsweise ist eine Beantragung der Allgemeinerlaubnis nicht möglich.  

Wo kann ich Flugverbotszonen für Drohnen nachschauen? 

  • Zum Überprüfen von Flugverbotszonen gibt es einige Webseiten wie dronemaps24.org oder Apps für Smartphones wie die von kopter-profi.de. Auch hier gibt es sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Angebote.

Was sollte ich vor jedem Start der Drohne beachten? 

  • Vor jedem Flug solltest Du den Luftraum überprüfen und alle notwendigen Genehmigungen beantragen oder einholen. Wie z. B. die Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümer.
  • Prüfe die Wetterverhältnisse wie Wind und Regen, ob Deine Drohne auch gefahrlos fliegen kann.
  • Sichere Deine Start- und Landezone ab.
  • Überprüfe Deine Drohne auf Schäden und auf Funktionstauglichkeit.
  • Überprüfe den Luftraum auf Gefahren wie einem Kran, Bäume oder andere Luftfahrzeuge, um einen Unfall zu vermeiden.  

Zusammenfassend ist es für Drohnenpiloten im Dachdecker- oder Zimmererhandwerk entscheidend, ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen. Während sie die Vorteile von Drohnentechnologie nutzen, um ihre Arbeit effizienter zu gestalten, müssen sie sich gleichzeitig an die gesetzlichen Bestimmungen halten, die Privatsphäre anderer respektieren und die Sicherheit gewährleisten. Durch die Einhaltung dieser Verantwortlichkeiten können Drohnenpiloten in diesen Berufen ihre Aufgaben erfolgreich ausführen und somit von den Vorteilen wie einer enormen Zeitersparnis in verschiedenen Bereichen profitieren.  

Flüge über Personen 

Das Überfliegen von Personen ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer sie sind »beteiligt«. Fliege ich über meine Baustelle und fotografiere meine Mitarbeiter, dann ist das erlaubt, da diese über den Flug informiert sind.  

Fliege ich hingegen über einen Feldweg und Spaziergänger tauchen auf, dürfen diese nicht überflogen und es muss (je nach Kategorie A1–A3) zu ihnen ein horizontaler Abstand eingehalten werden. 

 

Bild 01: Die Drohnen DJI Mavic 3E mit RTK-Modul und DJI Mini 3 Pro im Größenvergleich. 

Bild 02 + 03: Original-Drohnenbild eines Gebäudes in Kaufbeuren sowie die 3D-Vermessung für das Erstellen eines LV zur Dachsanierung und die Draufsicht auf die Punktwolke der 3D-Vermessung. 

Bild 04 + 05: Original-Drohnenbild und eine 3D-Vermessung zur Flächen- und Längenermittlung für die Angebotserstellung einer Dachsanierung. 

Bild 06: Drohnenaufnahme beim Richten eines Dachstuhls. 

Bild 07: Überprüfung von Photovoltaik-Anlagen mittels Wärmebilddrohne. 

Bild 08: Thermische Überprüfung eines Gebäudes mit einer Wärmebilddrohne. 

Bild 09: 3D-Vermessung per Drohne zur Ermittlung des benötigten Auffüllmaterials.   

Bild 10: Matthias Weidinger ist langjähriger Drohnenpilot und Geschäftsführer der Laserscanning Bayern GmbH in Türkheim (Unterallgäu). Er bietet 3D-Vermessungen mittels Drohnen und Laserscanner für Baustellen an. www.laserscanning.bayern 

| Bilder: Matthias Weidinger 

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1 Kommentar
Tim Günther
22.01.2025
👍
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