Gesetzliche Vorgaben für Drohnen unter 250g
Seit 01.01.2021 werden Drohnenflüge in Europa durch die EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) geregelt. Ich gebe euch hier einen kleinen Einblick, was Ihr beachten müsst in Deutschland um eine Drohne mit Kamera unter 250g fliegen zu dürfen. In anderen EU-Ländern können diese Vorgaben evtl. abweichen.
Überwiegend sind folgende Drohnenmodelle unter 250g mit Kamera im Einsatz:
- DJI Mini SE
- DJI Mavic Mini
- DJI Mini 2
- DJI Mini 3 Pro
- DJI Mini 4 Pro
Wird ein Drohnenführerschein für Drohnen unter 250g benötigt?
- Ein Drohnenführerschein ist für Drohnen unter 250g nicht notwenig
- Fliegen dürfen Personen ab 16 Jahren
- Zu empfehlen ist jedoch der kleine Drohnenführerschein A1/A3 dieser kostet aktuell 25€ auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes .
Ist eine Regisrtierung eine Drohne unter 250g beim Luftfahrtbundesamt notwendig?
- Ja - alle Drohnen (auch mit einem Abfluggewicht von unter 250g) benötigen nach der neuen EU Drohnenverordnung von 2021 eine Kennzeichnung. Der Pilot / Betreiber muß sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren und bekommt eine elektronische Betreiber ID (eID).
- Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
Drohnen-Versicherung:
- Für Drohnen unter 250g (sofern diese Eine Kamera besitzt oder Sensoren zum Aufzeichnen von Ton und Bild) ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Was darf ich mit einer Drohne unter 250g mit Kamera?
- Die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt oder FocusTrack) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- Das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen.
- Es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
- Das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt. Zu empfehlen ist es trotzdem, die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, Mieters oder Hausverwaltung einzuholen für den Überflug des Objektes.
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen. Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h.
Empfehlen kann ich euch die App von KopterProfi, dort sind die Flugverbotszonen in einer Karte sehr gut ersichtlich.
Meine persönliche Empfehlung für eine Drohne unter 250g:
- DJI Mini 4 Pro oder DJI Mini 3 Pro
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig helfen mit den aktuellen Regelungen in Deutschland für Drohnen unter 250g mit Kamera und wünsche euch viel Spaß beim Fliegen eurer Drohne.

Super Beitrag, Danke.
Hab gerade meinen Nachweis erhalten ;)
Super Artikel. Kurz und knapp alles erklärt auf was man achten soll👍
Wichtige Informationen danke für den Beitrag👍
Moin
Vielen Dank für den Beitrag, er ist sehr aufschlussreich, gibt klare Einsicht und mir einen guten Überblick. Habe gerade von meinem Kollegen eine Mavic2 Pro (die auch schon ein paar Tücken hat) ausprobiert. Danke für die klaren Empfehlungen den leichteren Modelle hier. Nun ist das Wetter hier auch wieder etwas besser, um weiter zu üben.
Viele Grüße
Servus Niklas,
also bis 2021 gab es eine klare Vorgabe zu Plakette, so musste diese dauerhaft und Feuerfest sein. Mit der neuen EU Drohnenverordnung besteht da keine wirkliche Vorgabe mehr, weshalb theoretisch ein einfach Sticker reichen würde. Nur auf die Drohne würde ich es nicht schreiben! Ich würde die paar Euro in ne vernünftige Plakette investieren. Kannst ja auch bei Amazon z.B. bestellen.
Hier kannst du z.B. das nochmal nachlesen Drohnen-Plakette
Guten Rutsch ins neue Jahr,
Matthias
hey,
mal eine Frage zur e-ID
es heißt ja, dass ich diese gut sichtbar an meiner Drohne anbringen soll. Nun steht in deinem Artikel, dass dies zusätzlich noch mit einer Plakette befestigt werden soll.
Meine Frage ist nun, ob es nicht reicht einfach nur die e-ID ohne Plakette an der Drohne anzubringen?
Servus Max,
eigentlich kannst du alles im §21H nachlesen. Man kann generell sagen, sobald deine Drohne eine Kamera hat, brauchst du auch in Wohngebieten immer eine Genehmigung des Grundstückseigentümers, Mieters oder Hausverwaltung von dem Grundstück wo du befliegen magst. Nur Drohnen (unter 250g) die keine Kamera haben oder speziell als Spielzeug gekenzeichnet sind, benötigst du die Genehmigung nicht.
Hier der Link zum §21H
Schöne Grüße
Guten Tag.
hattest du zu folgendem Absatz die genau Quelle? Ich finde dazu leider nichts und bin mir demzufolge unsicher.
"Das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt. Zu empfehlen ist es trotzdem, die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, Mieters oder Hausverwaltung einzuholen für den Überflug des Objektes."
Vielen Dank und Schöne Grüße
Hallo Chris, vielen Dank für die Info, habe ich im Beitrag geändert. Bis vor kurzem war der A1/A3 noch kostenfrei.
Schöne Grüße
Hallo, sehr nützliche Infos.
Leider ist der Drohnenführerschein nicht mehr kostenlos, sondern kostet 25 Euro. Bitte auf deiner Seite korrigieren.
Schöne Grüße
Servus Thilo,
super, das freut mich. Hast du die Drohne aufgrund dieses Beitrages gekauft?
...solch ein tolles Gerät und so handlich, bin begeistert...👍
Servus Lukas,
ja die App Kostet etwas, ist aber aus meiner Sicht eine der besten die es gibt. Es gibt auch kostenlose Apps für die Flugzonen. Musst einfach mal im App Store schauen. Du musst bei denen keine Versicherung machen um die App zu nutzen, kann man sich auch ohne Versicherung freischalten lassen.
Bei der Mavic2 Pro brauchst zu zwingend einen Führerschein, mindestens A1/A3 besser dann noch den A2 (damit darfst du den Abstand zu unbeteiligten Personen verringern, gerade in der Stadt ein muss). Dazu benötigst du immer eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer, Mieter oder Hausverwaltung zum Überfliegen des Grundstückes.
Ansonsten gilt das meiste auch von oben.
Super intressanter Beitrag. Vielen Dank.
So wie ich das sehe ist die APP Kopterprofi kostenpflichtig bzw. mit einem Versicherungsabschluss verbunden oder?
Ich habe eine MAVIC 2 Pro. (glaube die hat ca. 990g) Was ändert sich da in den Regularien?
Vielen Dank Marvin
Vielen Dank, sehr interessanter und gut zusammengefasster Artikel.
sehr gerne, hast ja meine Nummer, kannst jederzeit Anrufen wenn sonst noch Fragen hast Sebastian.
Danke für den informativen Beitrag mit den wichtigsten Infos. Hat mir schon mal weitergeholfen da ich mir auch bald eine Drohne zulegen möchte.