Fachthemen
Lückel & Partner
10.12.2024

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Zimmereien jetzt wissen müssen

Am 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich in Kraft. Das bedeutet natürlich Veränderungen in den kaufmännischen Abläufen in eurer Zimmerei – aber auch die Chance für Verbesserungen im Arbeitsalltag. Hier erfährst du alles Wichtige zur Umstellung und zu den Übergangsfristen.
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Ein PDF ist keine E-Rechnung!
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Ein PDF-Dokument gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen Regelung. Eine E-Rechnung muss 
•    in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden,
•    eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen,
•    spezielle Standards wie XRechnung oder ZUGFerD nutzen.
Diese Formate stellen sicher, dass die Rechnung von Maschinen gelesen und durchgängig digital bearbeitet werden kann.

Übergangsfristen für die Umstellung auf E-Rechnungen
Mit dem Jahreswechsel ändert sich nicht schlagartig alles, sondern die Umstellung auf die E-Rechnung wird Schritt für Schritt durchgeführt. Hier sind die Fristen im Überblick: 

1.1.2025: Empfang von Rechnungen
Ab dem 1. Januar muss deine Zimmerei in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet auch, dass du E-Rechnungen dauerhaft elektronisch und unveränderbar speichern können musst, zum Beispiel mit einem Dokumentenmanagementsystem. 

1.1.2027: Versand von E-Rechnungen für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz
Ab dem 1. Januar 2027 muss deine Zimmerei dann auch E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden, wenn euer Vorjahresumsatz über 800.000 Euro liegt. 

1.1.2028: Versand von E-Rechnungen für alle Betriebe
Liegt euer Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro, habt ihr ein Jahr mehr Zeit: Ab dem 1.1. 2028 gilt für alle Betriebe die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden.

Vorteile für deine Zimmerei
Die Umstellung auf die E-Rechnung bedeutet natürlich Veränderung. Die könnt ihr aber auch als Chance sehen und positiv für euren Betrieb nutzen:
•    Ihr spart Zeit durch automatisierte Prozesse.
•    Ihr braucht weniger Papier und habt weniger Druckkosten.
•    Zahlungen können schneller abgewickelt werden. 
•    Ihr könnt euer Rechnungsmanagement verbessern. 

Tipps von Lückel & Partner für die Umstellung auf die E-Rechnung:
•    Überprüft eure aktuellen Prozesse.
•    Informiert euch über geeignete Software-Lösungen für euren Betrieb.
•    Schult eure Mitarbeiter rechtzeitig. 
•    Plant ausreichend Zeit für die Umstellung ein. 

Mehr Infos zur E-Rechnung
Wenn ihr mehr Informationen zur Umstellung auf die E-Rechnung lesen wollt, könnt ihr euch hier auf der Website von Lückel & Partner ein kostenloses Merkblatt dazu herunterladen: https://www.deubner-online.de/einbau/mmo/content/output/elektronische_rechnungen_final_153584.pdf

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2 Kommentare
Bildungszentrum Holzbau Biberach
18.12.2024
Sehr interessanter Beitrag! Genau zu diesem Thema bieten wir am 20.01.2025 auch ein Seminar an: Online-Seminar: E-Rechnung in der Praxis Speziell für Handwerksunternehmen - Bildungszentrum Holzbau Baden-Württemberg
Zimmerer - Treffpunkt
11.12.2024
Danke für die Tipps und Zusammenfassung, ein wichtiges Thema, das viele Betriebe zur Zeit beschäftigt!
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