Das Schindeldach
Fachthemen
Philip Schmid
17.10.2024
Gaubenform verändern
Servus, kann ich eine satteldach Gaube
Im gleichen grundmaß zu einer schleppdachgaube verändern oder wieder eine genehmigung?
Mit freundlichen Grüßen gesllle Zimmererphyips
4 Kommentare
Bernd That
01.11.2024
Hängt letztlich von der Landesbauordnung ab, wo das Gebäude steht.
Zimmerer - Treffpunkt
26.10.2024
Unsere Kollegen Thomas und Larsen haben geantwortet:
Thomas: "Nein, die Außenansicht wird geändert! Und die Abstandsflächen ändern sich". Larsen: "Würde nein sagen, weil er einen Eingriff in die Statik vornehmen muss."
Zimmerer - Treffpunkt
26.10.2024
Hallo Philip, diese Antwort haben wir von unserem Kollegen Hans Gärnter auf deine Frage bekommen:
"Kommt auf den Bebauungsplan an. Ansonsten Anfrage auf der Gemeinde machen.Bei mir sind laut B-Plan Satteldachgauben bis max. 1,50 m Breite oder Schleppgauben bis max. 1/3 der gesamten Firstlänge genehmigungsfrei. Also wäre folglich die Änderung eine genehmigungsfreien Satteldachgaube in eine Schleppgaube ebenfalls genehmigungsfrei, außer die Firstlänge wäre weniger als 4,50 m.Sollte es keinen B-Plan geben müsste man sich auf der Gemeinde (untere Baubehörde) kundig machen. Oft reicht ein Deckblatt."
Benne
17.10.2024
Du veränderst das äußere Erscheinungsbild des Hauses, von daher würde ich schon sagen, dass es genehmigungspflichtig ist.
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