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Zimmerer-Treffpunkt
19.03.2024

Fördermittel: Fünf Antworten zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen"

Mit Beginn des Jahres 2024 ist die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen", kurz BEG EM, in Kraft getreten. Ziel der Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist es, unabhängig vom Einbau einer neuen Heizungsanlage die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, beziehungsweise deren Energieverbrauch zu senken.
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Wie hoch ist der Förderbetrag?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einer Grundförderung von 15 Prozent. Diese erhöht sich um fünf Prozentpunkte, sofern ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vorliegt. Die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen dann 60.000 Euro pro Wohneinheit. Ohne Sanierungsfahrplan ist es ein Betrag von maximal 30.000 Euro.

Wer ist förderberechtigt und welche Maßnahmen sind förderfähig?

Berechtigt, einen Antrag zu stellen, sind Investoren wie Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Unternehmen, sofern es sich um förderfähige Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden handelt. Keine Förderungen gibt es hingegen für Einrichtungen des Bundes, politische Parteien und insolvente Antragsteller. Neben Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Außenwände, Dachflächen, Decken und Wände, etc., werden auch die Fachplanung und die Baubegleitung vom BAFA bezuschusst sowie Umfeldmaßnahmen, die zur Umsetzung der Maßnahmen nötig sind. Informationen bezüglich der förderfähigen Maßnahmen und der technischen Anforderungen sind unter www.bafa.de/beg im Bereich „Informationen zur Antragstellung“ und unter „Rechtsgrundlagen und Publikationen“ zu finden. Das ebenfalls hier bereitstehende "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren" wird regelmäßig überarbeitet. Es ist jeweils nur in der Fassung gültig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grundsätzlich muss bei der geförderten Maßnahme eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes erfüllt sein. Weitere Voraussetzung: Was Zuschüsse betrifft, ist eine doppelte Antragstellung, also bei KfW und BAFA, nicht möglich. Hingegen kann eine Zuschussförderung beim BAFA mit einem ergänzenden Kredit bei der KfW kombiniert werden. Individuell geprüft werden muss dies jedoch durch den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten (EEE).

Was macht der Energieeffizienz-Experte?

Ein EEE ist für die energetische Fachplanung und die Baubegleitung zuständig. Er erarbeitet vor Antragsstellung der geplanten Maßnahme eine technische Projektbeschreibung (TPB) sowie nach Fertigstellung einen technischen Projektnachweis (TPN). Dieser beinhaltet eine Bestätigung, dass die technischen Anforderungen für die Förderung erfüllt wurden. Um einen Energieeffizienz-Experten zu finden, kann man sich an die Deutsche Energie-Agentur GmbH wenden und wird auch auf deren Webseite fündig.

Wie viele Schritte sind es bis zur Förderung?

Insgesamt fünf Stufen müssen durchlaufen werden, bis der Antragsprozess abgeschlossen ist. 

  1. Zunächst holt der Antragsteller Angebote von Fachunternehmen für die jeweilige Maßnahme ein, beziehungsweise beauftragt einen EEE für die technische Projektbeschreibung. Ganz wichtig: Bis zur Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein – mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Darin muss auch das zu erwartende Datum für die Umsetzung der Maßnahme enthalten sein.
  2. Der Energieffizenz-Experte stellt über ein Online-Formular im Auftrag des Kunden einen Antrag beim BAFA.
  3. Der Antrag wird vom Ministerium geprüft und im Falle eines positiven Bescheids bewilligt. Wird schon vor dieser Bewilligung des Antrags mit der Maßnahme begonnen, trägt der Kunde das Risiko, dass er möglicherweise keine Förderung erhält. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet also ab, bis der Zuwendungsbescheid zugestellt wird.
  4. Ist die Maßnahme beendet, begleicht der Auftraggeber alle Handwerkerrechnungen innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten und beauftragt den EEE, einen TPN (technischen Projektnachweis) zu erstellen. Darin enthalten sein müssen alle erfolgten Arbeiten.
  5. Das BAFA sichtet und prüft die eingereichten Unterlagen. Nach positivem Prüfergebnis folgt ein Festsetzungsbescheid und die Auszahlung des Zuschusses. Ob und in welcher Höhe die Förderung für eine Maßnahme erfolgt, muss definitiv mit einem Energieeffizienz-Experten vorab besprochen werden.

Bilder: Stocksnap

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