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Zimmerer-Treffpunkt
13.07.2023

EU-Sanierungspflicht: Was hier auf uns zukommt

Wenn die Sanierungspflicht so käme, wie sie geplant ist, wären das enorme Aufwände für das Handwerk. Denn Handwerker werden es sein, die es umsetzen müssen. Deshalb ist es wichtig, hier gleich informiert zu sein. Im Blog erfahrt Ihr, was hier schon bald auf uns zukommt.
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Die EU-Kommission macht ernst

Ursula von der Leyen, die „eiserne Lady“ der EU-Kommission macht beim Green Deal ernst. Das Europäische Parlament hat die Europäische Union verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Dazu schlägt die deutsche Kommissionspräsidentin Nägel ein. Neben der Industrie, der Landwirtschaft und dem Verkehr wird nun der Gebäudesektor ins Visier genommen. Nach Angaben der EU‑Kommission sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in den 28 Mitgliedsstaaten verantwortlich.

7 Millionen Eigenheime und über 7 Millionen Wohnungen sind betroffen

Wie bei Haushaltsgeräten soll die sogenannte Gesamtenergieeffizienzklasse auf einer Skala von A bis G angegeben werden. Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein. Neue Gebäude sollen bereits ab 2028  keine Treibhausgase mehr emittieren dürfen. Bestehende Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass in Deutschland mehr als sieben Millionen Eigenheime und 7,2 Millionen Wohnungen von der Energieeffizienzklasse G auf F zu heben und damit zu renovieren sind.

Deutschland stärker betroffen als andere EU-Länder

Das EU-Parlament hat im März mehrheitlich dem Vorschlag der EU‑Kommission zugestimmt. Beschlossen ist das allerdings noch nicht. In Berlin dominiert gegenwärtig noch der Streit um das Heizungsenergiegesetz. Allerdings wird langsam klar, mit welcher Wucht Brüssel den Hammer schwingt. Inzwischen zeichnet sich ab, dass Eigentümer und damit auch Mieter in Deutschland stärker von einer EU-Sanierungspflicht betroffen wären als in anderen EU-Staaten.

Änderungen vorbehalten

Also was tun? Dämmmaterial in der Annahme bevorraten, dass die Preise aufgrund der Nachfrage steigen? Diese Wette haben einige bereits bei den extrem stark gestiegenen Holzpreisen verloren. Abwarten: Noch ist nichts entschieden. Es ist nicht anzunehmen, dass das Gesetz so verabschiedet wird, wie es von der EU-Kommission eingebracht wurde.

Enorme Kosten für Immobilienbesitzer

Dennoch ist das Sanierungspotential sehr groß: Mehr als ein Drittel aller Einfamilienhäuser in Deutschland müssten durch eine umfassende Dämmung, neue Heizungen und Fenster so optimiert werden, dass diese einen Verbrauchswert von 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr erreichen. Experten schätzen, dass dies 1.000 bis 1.400 Milliarden Euro kosten wird. Die bis 2030 zugesagten EU-Fördermittel von 150 Milliarden Euro sind dagegen sehr bescheiden und bieten wenig Anreiz. 

Deutlich strenger als das GEG

Die EU-Sanierungsflicht geht damit weit über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland hinaus. Laut GEG ist es Pflicht, die ungedämmte oberste Geschossdecke oder wahlweise das ungedämmte Dach eines Altbaus nachträglich zu dämmen.

Zunächst Ausnahmen

Allerdings müssen längst nicht alle alten Dächer oder Geschossdecken gedämmt werden. Laut GEG gilt die Pflicht als erfüllt, wenn das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 genügt. Es empfiehlt sich, dies von einem Energieberater überprüfen zu lassen.  Zudem gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen.

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