Sonstiges
Gumpp & Maier GmbH
21.04.2023

Im Bilde

Darf ich das jetzt posten oder nicht? - Eine Frage unserer Zeit.
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Neue Fotos und Videos sind schneller auf Insta, Facebook und Co gepostet als man ein Sägeblatt tauschen kann......manchmal laufen dabei Sachen schief: Da sind dann Personen abgelichtet, die eher unfreiwillig in den sozialen Medien landen, oder die Arbeitsschutzrichtlinien werden auf den Fotos nicht eingehalten, Kennzeichen von Fahrzeugen sind zu erkennen......oder, oder, oder.....

 

Rechtliche Grundlage

Gerade mit Inkrafttreten der DGVO am 25.05.2018 sind viele Stolperfallen hinzugekommen. Personen dürfen nur nach deren ausdrücklicher Genehmigung fotografiert oder gefilmt werden, personenbezogene Daten dürfen nicht frei zugänglich / erkennbar sein - da reicht schon der Name auf dem Briefkasten - Bewohner nebenstehender Gebäude können sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, wenn ihr Haus auf Bildmaterial erkennbar ist, usw. 

Da fragt man sich: Was darf ich denn jetzt überhaupt noch veröffentlichen? 

In der Praxis ist die Vorgehensweise: "Wo kein Kläger, da kein Richter" gängig. Meistens funktioniert das auch. Wenn es mal nicht funktioniert wird es allerdings sehr schnell sehr teuer: hohe Geldstrafen oder bis zu 2 Jahre Haft sind möglich, wenn man das Recht am eigenen Bild missachtet. 

 

Einwilligung erbeten

Oft kommt es zum Glück nicht dazu, da es in den meisten Fällen ausreicht die angemahnten Aufnahmen aus den Kanälen oder der Homepage zu löschen, dennoch sollte man sich des Risikos bewusst sein und im Zweifel lieber eine Einwilligung einholen. Das ist dann einmal bürokratischer Aufwand, lohnt sich aber insbesondere bei professionellen Aufnahmen von z.B. Referenzen oder den eigenen Mitarbeitern - ja, auch die geben ihr Recht am eigenen Bild nicht mit der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag ab. 

Eine einfache Klausel im Vertrag (Bau- oder Arbeitsvertrag ist dabei unerheblich), wie vielfach noch praktiziert, ist nicht ausreichend. Da braucht es wirklich eine mit einem im Datenschutz bewanderten Kollegen, ausgearbeitete Erklärung, nebst Einverständniserklärung und Nutzungsvereinbarung. 

Diese muss nicht nur individuell auf das jeweilige Bauvorhaben, den Mitarbeiter, Kunden usw. lauten, sondern auch explizit Umfang und Zweck der Aufnahmen, sowie die Dauer deren Verwendung und, natürlich auch, wo sie veröffentlicht werden beinhalten. Also ganz schön umfangreich. Und weil das noch nicht reicht, muss selbstverständlich auch die Datenschutzerklärung es Unternehmens mit angehängt, oder zumindest jederzeit frei zugänglich sein - unter Nennung eines entsprechend verantwortlichen Ansprechpartners. 

Zudem gibt es dann auch noch Unterschiede zwischen Vereinbarung zur Ablichtung von Objekten (Gebäuden) und Personen - bei letzterer ließe sich auch eine sog. Modellvereinbarung zu Grunde legen. Diese setzt aber ein Honorar voraus und ist eigentlich nur praktikabel bei z.B. Testimonials von Kunden. 

 

Ausnahme von der Regel

Zum Glück gibt es eine Ausnahme, bei welcher man sich den oben genannten Aufwand sparen kann: 

  • Personen als Beiwerk: bei z.B. Aufnahmen vom Eifelturm oder dem Brandenburger Tor, lässt es sich in der Regel nicht vermeiden, dass Passanten mit abgebildet werden - da der eigentliche Grund der Aufnahme allerdings das Bauwerk ist, ist eine Veröffentlichung in den meisten Fällen unproblematisch

In unserem Gewerbe trifft das auf die meisten Baustellen zu. Gerade wenn es sich um größere Projekte handelt, sind viele Menschen vor Ort und nahezu unmöglich nicht mit abzubilden. Umso besser ist es, wenn diese erst gar nicht zu identifizieren sind. 

Gerade aber bei Aufnahmen der eigenen Leute, sollte man sich als Unternehmer absichern und eine Einverständniserklärung einholen. Manchmal trennt man sich und hin und wieder auch nicht im Guten.......sicher ist sicher. 

 

Abgesichert absichern

Zugegeben, beim Thema Social Media und Arbeitsschutzrichtlinien scheiden sich die Geister. Die einen vertreten die Meinung, dass Aufnahmen von Kollegen mit kompletter Absicherung und Helm nicht authentisch sind und gar nicht den realen Arbeitsalltag widerspiegeln. Sind wir mal ehrlich: Wieviel % halten sich wirklich so strikt an alle Vorschriften?? 

Die anderen sind der Auffassung, dass man nur Bilder und Videos veröffentlichen soll, auf welchen die Arbeitsschutzrichtlinien einwandfrei eingehalten werden. Bei professionellen Shootings mit Terminankündigung und entsprechender Vorbereitung sicher einfacher umzusetzen, als im Arbeitsalltag. 

Ehrlicherweise ein schmaler Grad zwischen Konformität und Authentizität. Im Grunde aber eine individuelle Entscheidung des Unternehmens. Die einen können sehr gut damit Leben, dass auf den Aufnahmen auch mal ohne Helm hantiert wird, die anderen eben nicht. Selbstverständlich kein Freifahrtschein bezgl. Arbeitsschutz - der ist enorm wichtig und sollte immer umgesetzt werden. 

 

Wir präsentieren - Referenzen

Bilder und Videos von Bauvorhaben müssen selbstredend genau so von der Bauherrschaft oder einem Vertreter freigegeben und genehmigt werden - ja, auch Aufnahmen die während der Bauphase entstehen! In vielen Betrieben wird das tatsächlich noch strikt ignoriert. Es spielt beim Recht am eigenen Bild keinerlei Rolle, ob der Bauleiter ein Foto mit dem Handy knipst oder ein Fotograf für Referenzaufnahmen beauftragt wird. 

Hier hat sich in der Praxis bewährt gleich bei Unterzeichnung des Bau- oder Projektvertrages eine entsprechende Einverständniserklärung und Nutzungsvereinbarung mit unterschreiben zu lassen. Zum einen spart man sich die "Rennerei" nach Abschluss des Projekts (da ist dann oft einfach keiner mehr erreichbar, oder man läuft den Unterlagen monatelang hinterher), zum anderen sind dann auch die Aufnahmen - eine demgemäße Formulierung vorausgesetzt - die während der Bauphase entstehen mit abgesichert. 

 

Fazit

Beachtet man ein paar grundlegende Dinge, ist das Thema "Fotos und Videos veröffentlichen" gar nicht so schlimm. Hin und wieder muss man einfach das Risiko abwägen und im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen, als einmal zu wenig.  

UND GANZ WICHTIG: Copyright des Fotografen bei Veröffentlichung nicht vergessen! ;)

Hier: ©Eckhart Matthäus / www.em-foto.de 

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1 Kommentar
Jannik Schwab
25.04.2023

Ein sehr schöner und fachlicher Beitrag 

Top 💪

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