Klarheit zu den Fakten und Mythen bei der Pflicht zur (gesetzlichen) Arbeitszeiterfassung!
Wann die Pflicht zur elektronischen Erfassung kommt, steht in den Sternen, man darf aber davon ausgehen, dass sie kommen wird! Die technischen Möglichkeiten sind vorhanden und viele Betriebe nutzen bereits jetzt die Möglichkeiten und Vorteile einer digitalen Zeiterfassung.
Auf die weitere Auslegung zu den Ausführungen des Bundearbeitsgerichts vom 13.09.2022, der Arbeitgeber sei nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden könne, wird weiter gewartet. Hier ist noch keine Entscheidung gefallen, ob Arbeitszeiten tatsächlich in Zukunft elektronisch erfasst werden müssen. Lange Rede kurzer Sinn, wer bisher alle rechtlichen Bestimmungen erfüllt hat, für den ändert sich erstmal noch nichts.
In den vergangenen Monaten wurden wir bei Digiholz vermehrt von Kunden auf Mailingtexte von Wettbewerbern aufmerksam gemacht, die (unterschwellig) kommunizieren, dass jetzt schon eine Pflicht zur digitalen (elektronischen) Arbeitszeiterfassung bestehe und man deshalb doch schnellstmöglich eine App kaufen solle. Hier ist aktuell jedoch noch keine Eile geboten!
Wir von Digiholz als Handwerkskollegen wollen das Gesetz nicht wie der ein oder andere Wettbewerber nutzen, um Druck auf Betriebe aufzubauen, schnellstmöglich eine dann vielleicht nicht so gut händelbare App zu nutzen, sondern beim Herausfinden der passenden Lösung für den Betrieb unterstützen und die generellen Vorteile beim Einsatz einer digitalen Erfassung auch über die Zeiterfassung hinaus aufzeigen.
Hierzu bietet Digiholz allen Zimmerer-Treffpunkt-Mitgliedern am Praxisbeispiel Digiholz Zeiterfassung & Baustellendokumentation ein kostenfreies Webinar an. Hier kann sich der Betrieb einen Überblick über die Möglichkeiten und Vorteile verschaffen und ganz ohne Zeitdruck entscheiden, ob er seine betriebliche Struktur in Digiholz abbilden kann.
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Zünftige Grüße
Michael Kriehn









