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Zimmerer-Treffpunkt
16.03.2023

Meisterausbildung in Bayern auch rückwirkend kostenlos

Bayern geht einen neuen Weg und macht die Meisterausbildung als erstes Bundesland in Deutschland kostenlos. Dass das demnächst der Fall sein soll, war schon beschlossene Sache. Neu ist nun, dass dies sogar schon rückwirkend so kommt: Das Kabinett hat brandaktuell beschlossen, dass der Meisterbonus rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 von 2.000 auf 3.000 Euro aufgestockt wird. Was das für den Zimmerer heißt und was er machen muss, um an die Finanzierung seines Meistertitels zu kommen, lest Ihr in unserem Blog.
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Meistertitel rückwirkend zum 1. Januar 2023 kostenfrei

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die gute Nachricht für alle weiterbildungswilligen Handwerker nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in einer Pressekonferenz verkündet und unterstrichen, dass er sich erhofft, dass sich andere Bundesländer daran ein Beispiel nehmen. Dass der Meistertitel kostenfrei ist, war schon länger angekündigt, neu ist nun, dass die Regelung schon rückwirkend seit dem 1. Januar gilt. 

30.000 Handwerker profitieren

Söder bilanzierte, dass davon rund 30.000 Anwärter auf die Meisterprüfung dieses Jahr einen Nutzen ziehen können. Er unterstrich, dass es wichtig sei, dass akademische und berufliche Bildung gleichgesetzt werde, was die Kosten betrifft. Wie Söder ausführte, werden drei Viertel der Meisterausbildung bislang durch das Ausbildungs-Bafög getragen. Den Rest muss jeder zuzahlen. Eine Lücke, die nun durch die Erhöhung des Meister-Bonus von 2.000 auf 3.000 Euro geschlossen werde. Der Freistaat nehme jährlich rund 30 Millionen Euro dafür in die Hand.

Bekomme ich einen Meisterbonus?

Der Meisterbonus wird für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern der Absolvent zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz und/oder den Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhält er den Bonus durch seine zuständige Handwerkskammer ausbezahlt. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. 

Es muss kein Antrag gestellt werden

Wer sich fragt, ob er einen Antrag stellen muss, um den Bonus ausbezahlt zu bekommen, kann sich freuen: Die Begünstigten werden von ihrer Handwerkskammer automatisch ermittelt und festgestellt (Stichtage: 30. Mai und 31. Oktober). Sie erhalten Anfang Juni oder Anfang November ein Datenblatt zur Vorbereitung der Auszahlung, das jeder ausgefüllt innerhalb der angegebenen Frist zurücksenden muss. Das Datenblatt muss innerhalb von zwei Jahren nach Feststellung des Prüfungsergebnisses bei der Handwerkskammer eingegangen sein. Die Auszahlung des Meisterbonus erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. 

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