Meisterausbildung in Bayern auch rückwirkend kostenlos
Meistertitel rückwirkend zum 1. Januar 2023 kostenfrei
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die gute Nachricht für alle weiterbildungswilligen Handwerker nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in einer Pressekonferenz verkündet und unterstrichen, dass er sich erhofft, dass sich andere Bundesländer daran ein Beispiel nehmen. Dass der Meistertitel kostenfrei ist, war schon länger angekündigt, neu ist nun, dass die Regelung schon rückwirkend seit dem 1. Januar gilt.
30.000 Handwerker profitieren
Söder bilanzierte, dass davon rund 30.000 Anwärter auf die Meisterprüfung dieses Jahr einen Nutzen ziehen können. Er unterstrich, dass es wichtig sei, dass akademische und berufliche Bildung gleichgesetzt werde, was die Kosten betrifft. Wie Söder ausführte, werden drei Viertel der Meisterausbildung bislang durch das Ausbildungs-Bafög getragen. Den Rest muss jeder zuzahlen. Eine Lücke, die nun durch die Erhöhung des Meister-Bonus von 2.000 auf 3.000 Euro geschlossen werde. Der Freistaat nehme jährlich rund 30 Millionen Euro dafür in die Hand.
Bekomme ich einen Meisterbonus?
Der Meisterbonus wird für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern der Absolvent zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz und/oder den Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhält er den Bonus durch seine zuständige Handwerkskammer ausbezahlt. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.
Es muss kein Antrag gestellt werden
Wer sich fragt, ob er einen Antrag stellen muss, um den Bonus ausbezahlt zu bekommen, kann sich freuen: Die Begünstigten werden von ihrer Handwerkskammer automatisch ermittelt und festgestellt (Stichtage: 30. Mai und 31. Oktober). Sie erhalten Anfang Juni oder Anfang November ein Datenblatt zur Vorbereitung der Auszahlung, das jeder ausgefüllt innerhalb der angegebenen Frist zurücksenden muss. Das Datenblatt muss innerhalb von zwei Jahren nach Feststellung des Prüfungsergebnisses bei der Handwerkskammer eingegangen sein. Die Auszahlung des Meisterbonus erfolgt zu zwei Terminen im Jahr.
