Fachthemen
Zimmerer-Treffpunkt
13.11.2022

Eintreibgeräte ohne Auslösesicherung sind gefährlich

Tack, tack, tack. Akku-, druckluft- oder gasbetriebene Eintreibgeräte, umgangssprachlich Nagler genannt, sind eine schnelle und wirtschaftliche Alternative zum Abnageln und Schrauben. Schnell, wirtschaftlich – aber auch gefährlich? Der Bericht nennt Zahlen zu Unfällen, beschreibt die wichtigsten Sicherheitsanforderung nach der neuen ISO/FIDS 11148 – Teil 13. Und warum es an der Zeit ist, Eintreibgeräte ohne Auslösesicherung zu verschrotten und es sich lohnt, mit dem Zuschuss der BG Bau einen neuen Nagler anzuschaffen.
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Steigende Personalkosten, Fachkräftemangel, Termindruck.

Beim Holzrahmenbau und beim Dachbau steht das wirtschaftliche und effiziente Arbeiten, auch bei der Befestigung, immer mehr im Fokus. Was in der industriellen Fertigung im Holzrahmenbau meist schon gängig ist, setzt sich in Handwerksbetrieben immer mehr durch. Fachgerecht ausgeführt, entsprechen die Befestigungen mit Naglern den Anforderungen der anerkannten Fachregel des Zimmererhandwerks 01 „Außenwandbekleidung aus Holz“, den „Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe“ des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und dem Eurocode 5.

Im Sekundenbruchteil

Die Befestigung mit einem Nagel- oder Klammergerät wird im Bruchteil einer Sekunde gesetzt und ist somit weitaus schneller als der Einschraubvorgang mit einem Schrauber. Nicht nur der eigentliche Befestigungsvorgang ist deutlich schneller, sondern auch die Zuführung, da die Nägel und Klammern in diesen Systemen magaziniert und nicht zusätzlich mitgeführt werden.

Beispiel: Dachlatten

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Befestigung von Dachlatten. Je nach Windzonenklasse und Gebäudehöhe ist meist nur ein Befestigungsmittel je Auflager erforderlich. Ein Ringnut-Nagel hat dabei genügend Haltekraft, um diese Aufgabe regelkonform und sicher zu erfüllen. Bei der vorhandenen Anzahl von Befestigungspunkten bei einer Dacheinlattung bietet die Befestigung mit magazinierten Nägeln einen sehr deutlichen Zeit- und Komfortvorteil.

Die „Hinweise Holz und Holzwerkstoffe“ des ZVDH geben dazu detaillierte Informationen über die zu verwendenden Nägel. Schrauben finden dabei sogar kaum noch Erwähnung. Ein Nagel hat einen deutlich geringeren Durchmesser, somit sind die benötigten Randabstände deutlich geringer.

Vorteile von Nägeln statt Schrauben

Dieser Vorteil wird auch bei der Befestigung von Außenwandbekleidungen deutlich. Die Fachregeln des Zimmererhandwerks geben zwar auch Schrauben zur Auswahl an, zeigen aber auch sehr deutlich den Vorteil von Nägeln mit Blick auf einzuhaltende Randabstände auf. Vor allem bei verdeckten Befestigungen, beispielsweise von Stülpschalungen, bieten Nägel einen entscheidenden Vorteil. Durch den meist geringeren Durchmesser gegenüber Schrauben können diese näher zum Rand eingebracht werden, sodass die benötigte Überlappung zum Verdecken kleiner ausfällt.

Die Vorteile der Befestigung von Klammer- und Nagelgeräten sind vor allem bei der Beplankung evident, weshalb sich für den Anwender anders als für die BG Bau nicht mehr die Frage stellt, ob es Alternativen gibt, sondern wie die Geräte sicher anzuwenden sind. Hierzu lohnt ein Blick in die Empfehlungen der BG Bau und BG Holz Metall und die Sicherheitsanforderungen nach der neuen ISO/FIDS 11148 – Teil 13. 

Zahlen, Daten, Fakten

Die exklusiv für Bauen mit Holz erstellte Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, weist 14.669 Arbeitsunfälle durch Handwerkzeuge zum Nageln, Nieten und Heften von 2010 bis 2019 aus. Die Zahl der Unfälle sank seit 2015 von 1.551 auf zuletzt 1.216. Eine Auswertung für Unfälle durch Nagel- und Klammergeräte wurde nicht vorgenommen. siehe Bild 3

Am häufigsten wurden im Zehnjahres-Berichtszeitraum (2010 – 2019) oberflächliche Zerreißungen (4.973) und das Eindringen von Fremdkörpern (3.775) als Verletzungen genannt. Zumeist traten die Verletzungen an den Händen (10.301), an Füßen und Knöcheln (1.392) und am Kopf (505) auf.

Das sagen die Unfallgenossenschaften

Nach Erkenntnis der Unfallgenossenschaften werden auf der Baustelle nach wie vor Eintreibgeräte mit Kontaktauslösung oder Geräte verwendet, bei denen eine Einzel- und Kontaktauslösung möglich ist. Diese Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden, „wenn das Wechseln von einer Eintreibstelle zu anderen über Gerüste, Treppen, Leitern oder ähnliche Konstruktionen wie z. B. Dachlattungen erfolgt“. Bei diesen ist eine Verbotskennzeichnung am Gerät anzubringen.

Der Schwerpunkt der Geräte ist konstruktiv im Bereich der Auslöser. Deshalb werden diese von den Nutzern oft mit gedrücktem Auslöser transportiert. Dann reicht es aus, wenn der Nutzer die Auslösesicherung des Gerätes unbeabsichtigt, etwa beim Transport, gegen den Oberschenkel drückt oder diesen nur streift und der Eintreibvorgang ausgelöst wird. Meist ist das sehr schmerzhaft, mitunter mit Langzeitfolgen bis hin zur Berufsunfähigkeit und bei einem Unfall in den vergangenen zehn Jahren mit tödlichen Folgen. Gut 20 Prozent der gemeldeten Unfälle bei Zimmerern und Dachdeckern sind auf das unbeabsichtigte Auslösen zurückzuführen.

Unterstützung der BG Bau

Um das Unfallrisiko durch die unbeabsichtigte Kontaktauslösung zu reduzieren, unterstützt die BG Bau die Anschaffung eines elektrischen (akku-) und druckluftbetriebenen Eintreibgerätes mit 50 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 300 Euro. Die geringe Anzahl von Prämienanträgen überrascht. 2019 wurden insgesamt 95.800 Maßnahmen bezuschusst, allerdings nur 600 Anschaffungsprämien für Eintreibgeräte ausgezahlt. Die in den vergangenen Jahren konstant niedrige Anzahl lässt entweder den Schluss zu, dass das Angebot zu wenig wahrgenommen wird, oder dass sich der Bestand der Eintreibgeräte mit Kontaktauslösung auf niedrigem Niveau bewegt. Tatsächlich können auch die Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. keinen Bezug herstellen, dass sich die Unfallzahlen mit der zunehmend in Betrieb befindlichen geförderten elektrischen (akku-) und druckluftbetriebenen Geräte mit Einzelauslösung reduziert haben.

Warum werden nicht auch die gasbetriebenen gefördert? 

Dazu antwortet die BG Bau: „Im Gegensatz zu den pneumatischen und elektrischen Antrieben werden gasexplosive Eintreibgeräte ausschließlich mit der sichersten Auslösesicherung „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge“ hergestellt und so von den Herstellern am Markt bereitgestellt. Demnach besteht dabei kein Bedarf, einen zusätzlichen Anreiz durch eine Arbeitsschutzprämie zu schaffen.“ siehe Bilder 5+6

Wie ist das Unfallrisiko zu reduzieren?

Die Unfallschutzexperten empfehlen, möglichst nur noch Eintreibgeräte mit Einzelauslösung mit Sicherungsfolge zu nutzen und die Anwender regelmäßig und umfangreich in die Schutzmaßnahmen einzuweisen. Mit der neuen Norm ISO/FIDS 11148 – Teil 13, die die Sicherheitsnorm EN 792 – Teil 13 ersetzt, wurde die Sicherheit der Eintreibwerkzeuge durch die Gestaltung des Sicherheitsbügels konstruktiv verbessert. Vor dem Aktivieren der Auslösesicherung darf kein Auslösevorgang ausgeführt werden. Demnach muss der Sicherheitsbügel mindestens 5 mm einfedern, bevor ein Schuss ausgelöst wird. Mit Gültigkeit wurden bei Herstellern viele Geräte entsprechend der Norm geändert oder aus dem Programm genommen.

Der beste Schutz beginnt allerdings bei der persönlicher Schutzausrüstung: Gehör-, Augen- und Gesichtsschutz sind für den Bediener und Helfer Pflicht. Und los geht’s: tack, tack, tack.

Allgemeine Informationen 

Empfehlungen zur Unfallvermeidung

·       Nur die vom Hersteller für das Gerät vorgeschriebenen Befestigungsmittel verwenden.

·       Auf einwandfreie Funktion der Auslösesicherung achten.

·       Geräte sicher ablegen und nie über das Griffstück aufhängen.

·       Beim Beladen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.

·       Beim Bedienen immer seitlich vom Gerät stehen.

Druckluftbetriebene Geräte

·       Den auf dem Gerät vermerkten maximalen Betriebsdruck nicht überschreiten.

·       Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren.

·       Nach beendeter Arbeit Gerät von Druckluftleitung trennen und Magazin entleeren.

Eintreibgeräte mit Gaskartusche und Akku

·       Nach beendeter Arbeit Akku und Gaskartusche aus dem Gerät entfernen.

·       Gerät ausschließlich im Gerätekoffer mit entferntem Akku und Gaskartusche verwahren.

·       Bei Störungen erst Akku und Gaskartusche entfernen, dann das Magazin entleeren.

Eintreibgeräte mit Gaskartuschen

·       Nur vom Hersteller bestimmte Gaskartuschen verwenden.

·       Gerät im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen verwenden (1/2-facher Luftwechsel/Stunde).

·       Gerät nicht vor Heizlüftern oder auf Öfen lagern.

·       Hände nicht vor die Abgasstrahlöffnung halten.

Eintreibgeräte mit Akku

·       Beim Füllen des Magazins den Akku aus dem Gerät entfernen.

·       Akkus nicht über 50° C lagern.

·       Keine defekten Ladegeräte verwenden.

Bildquellen: Bild 1 (Prebena), Bilder 2,4,7 (ITW Befestigungssyssteme), Bilder 3,5,6 (Volker Simon), 

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