Freistaat Bayern zahlt neue Prämie für Holzhäuser
Förderung startete am 1. Juni
Seit 1. Juni ist es soweit: Das Holzbauförderprogramm ist gestartet. Es ist auf Klimaschutz ausgelegt, und zwar im Rahmen der Klimaoffensive „Klimaland Bayern“. Damit will der Freistaat erreichen, bis 2040 klimaneutral zu werden. Bayern geht hier ganz neue Wege. Der gravierende Unterschied: Es wird nicht direkt Holz als Baustoff gefördert, sondern, wie klimawirksam er ist, also wieviel CO2 er speichern kann. Eine Grundvoraussetzung gibt es: Die Tragwerkskonstruktion des Gebäudes muss überwiegend aus Holz bestehen. Mithilfe eines eigenen Berechnungstools kann die Menge des gebundenen Kohlenstoffs nachgewiesen werden.
Das wird gefördert
In den Genuss der neuen Förderung können nicht nur Gebäude von Gemeinden kommen. Auch Schulen und Kindergärten sowie private Neubauten, Erweiterungen und Aufstockungen mehrgeschossiger Wohngebäude fallen in das Programm. Also sind nicht nur Kommunen Profiteure, sondern auch private Investoren und Unternehmer. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der mit den Wohnraumförderprogrammen kombiniert werden darf. Und wieviel genau gibt es? Ganz einfach: Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Dies kann eine Förderung bis maximal 200.000 Euro je Baumaßahme mit sich bringen.
So erhalten Sie die Förderung
Für die Förderung gibt es einen Stichtag: Bis 31. Dezember 2022 muss der Antrag gestellt werden. Es gibt auch Bedingungen. So müssen Sie nachweisen, dass Sie nachwachsende, kohlenstoffspeichernder Baustoffe verwenden – eben durch besagtes Berechnungstool. Förderfähig sind Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Zudem muss das Gebäude mindestens den Energiestandard „Effizienzhausstandard 55“ erfüllen.
Hier geben Sie Ihren Antrag ab
Sie können Ihren Förderantrag entweder schriftlich oder digital abgeben, und zwar, bevor Sie mit dem Bau starten. Und zwar bei der zuständigen Bewilligungsstelle. Dabei muss das gültige Antragsformular verwendet werden. Bis 31. Dezember 2023 wird dann ausbezahlt. Wer mit einer Maßnahme schon begonnen hat, der schaut leider in die Röhre: Diese kommen nicht mehr nachträglich in den Genuss der Förderung.






Das ist ja wirklich eine tolle Idee und ich hoffe das das auch hier in Hessen übernommen wird.
Oder sind wir in Hessen zu grün ? ;-))