Photovoltaik-Pflicht bereitet Handwerkern Sorgen
Ziele im Koalitionsvertrag
Nach der letzten Bundestagswahl war die Richtung klar, es geht in Richtung Umweltschutz, denn in der Ampelregierung ist das Bündnis 90/ die Grünen vertreten. Eines von vielen Zielen im Koalitionsvertrag bezieht sich auf Photovoltaik, so heißt es darin: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.“
Wie weit sind die Bundesländer?
Vorreiter in dieser Sache ist das Land Baden-Württemberg, dort gilt eine Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohnbauten seit 1. Mai 2022 und ab 01. Januar 2023 gilt diese auch für „allen grundlegenden Dachsanierungen“. Mit diesem Klimaschutzgesetz möchte das Land bis 2040 klimaneutral werden. Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg eignen sich knapp 80 Prozent der Dachflächen von Neu- und Bestandsbauten für die Photovoltaik-Nutzung. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“
In Schleswig-Holstein gibt es seit 1. Januar 2023 eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes. Neben der Vorschrift von Photovoltaik bei Parkplatzflächen, die es auch in Nordrhein-Westfalen gibt, sollen auch geeignete Dachflächen bei Neubauten und bei Dachsanierungen von mehr als 10 Prozent der Dachflächen mit Solar ausgestattet werden, allerdings erstmal nur bei Nichtwohngebäuden.
Die Bundeshauptstadt Berlin setzt ähnlich wie Baden-Württemberg auf eine Pflicht bei neuen Wohngebäuden und bei „grundlegenden“ Dachsanierungen, allerdings erst ab 1. Januar 2023. In Hamburg geht es um Neubauten ab 2023 und um Sanierungen, bei denen die gesamte Dachhaut erneuert wird ab 2025. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bezieht sich die solar-Pflicht bisher nur auf Parkplätze und Nichtwohngebäude. Die restlichen Bundesländer haben größtenteils noch nichts beschlossen, teilweise aber wenigstens geplant.
PV-Pflicht nicht durchdacht
Es gibt von vielen Seiten Kritik an der PV-Pflicht, so merkte Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister des Landesverbands des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg, an: „Es darf insgesamt nicht so weit kommen, dass wir nun damit anfangen, flächendeckend auf energieineffizienten Dächern ohne energetische Dämmung massenhaft PV-Anlagen zu installieren, die bereits nach wenigen Jahren wieder demontiert werden müssen, weil die Dämmung ausgetauscht werden muss. Wenn das jedoch die verfolgte Zielsetzung der grün-schwarzen Landesregierung ist, haben wir definitiv eine grundsätzlich andere Auffassung davon, was Nachhaltigkeit ist“.
Ein weiteres Thema ist aktuell die Materialverfügbarkeit der PV-Anlagen. Demnach nehmen viele Elektro-Fachhandel gar keine Bestellungen von PV-Anlagen mehr an, Befestigungsmittel fehlen und die Preise gehen durch die Decke.
Gerade das Thema PV-Pflicht bei Dachsanierungen stößt auf Gegenwind, so ist erstens nicht genau definiert was eine „grundlegende“ Dachsanierung ist und zweitens fehlen die passenden Förderprogramme. Es bleibt abzuwarten wie gerade das Land Baden-Württemberg als Vorreiter jetzt mit den Problemen umgeht und wenn es dabei bleibt, wie diese Pflicht ab 2023 in der Praxis umgesetzt werden kann.
