Fördergelder für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Energieeffiziente Gebäude unterstützen Klimaschutzziele der Bundesregierung
Die Bundesregierung stellt sich ambitionierten Klimaschutzzielen: 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Neben Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft spielen auch die Gebäude bei der angestrebten Verringerung der CO2-Emssionen eine entscheidende Rolle. Daher wurden 2020 und 2021 neue, lukrative Anreize geschaffen, besonders energieeffizient zu bauen und zu sanieren. Bauherren können bis zu 50 % Ihre Investitionskosten für die energetische Sanierung als staatlichen Zuschuss zurückerhalten.
Bei der Sanierung haben die Bauherren die Wahl, die komplette Gebäudesanierung oder einzelne Maßnahmen fördern zu lassen.
Energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden
Die Dämmung von Wohngebäuden hat sich schon immer gelohnt. Der Wohnkomfort steigt, die Energiekosten können gesenkt werden und der CO2-Ausstoß wird reduziert. Seit dem 1. Juli 2021 können Bauherren aber von deutlich höheren staatlichen Zuschüssen als bisher profitieren, wenn sie sich entscheiden, das gesamte Haus stärker zu dämmen als nach GEG vorgesehen. Das zugehörige Programm heißt BEG WG, was für „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ steht.
Das GEG WG unterscheidet sechs Förderstufen
- Effizienzhaus Denkmal Zuschuss: 25 % 30 % mit EE-Klasse
- Effizienzhaus 100 Zuschuss: 27,5 % 32,5 % mit EE-Klasse
- Effizienzhaus 85 Zuschuss: 30 % 35 % mit EE-Klasse
- Effizienzhaus 70 Zuschuss: 35 % 40 % mit EE-Klasse
- Effizienzhaus 55 Zuschuss: 40 % 45 % mit EE-Klasse
- Effizienzhaus 40 Zuschuss: 45 % 50 % mit EE-Klasse
Je kleiner die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, desto energieeffizienter wird saniert. So darf das Effizienzhaus 70 z. B. höchstens 70 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses nach GEG verbrauchen. Was das genau für das Objekt heißt, berechnen Energieeffizienz-Expert:innen für Sie.
Und ganz wichtig für Sie: Die Modernisierungsmaßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden, eine Eigenleistung des Bauherrn ist nicht förderfähig. Nur dann sind der Einbau bzw. die Verarbeitung und das Material förderbar. Dabei sind nicht nur die reinen Maßnahmen der energetischen Sanierung anrechenbar sondern auch die sog. Umfeldmaßnahmen, also Arbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme und der Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.
Der Zuschuss kann entweder als Tilgungszuschuss im Rahmen eines Kredites oder als Investitionszuschuss beantragt werden. Beide Anträge erfolgen über die KfW. Auch hier hat die Bundesregierung nachgebessert: Das Antragsverfahren wird vereinfacht und im Wesentlichen vom beauftragten Energieeffizienz-Experten abgewickelt. Auch für diese Kosten erhält der Bauherr eine Förderung in Höhe von 50 %.
Gefördert werden Investitionen bis zu 120.000 Euro, bei Erreichen der EE-Klasse sogar 150.000 Euro. Die EE-Klasse (EE: erneuerbare Energien) wird erreicht, wenn mehr als 55 % der Wärme- und Kälteversorgung des Wohngebäudes aus erneuerbaren Energien kommen. Belohnt wird der Einsatz erneuerbarer Energien zum einen durch das genannte Hochsetzen der Maximalsumme und zusätzlich durch eine Erhöhung der Zuschüsse um weitere fünf Prozentpunkte. Bezogen auf das Effizienzhaus 40 erhält der Bauherr ohne EE-Klasse also maximal 54.000 Euro (= 45 % von 120.000 Euro), mit EE-Klasse maximal 75.000 Euro (= 50 % von 150.000 Euro).
Einen zusätzlichen Bonus gibt es, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besteht und die Maßnahme, für die die Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans ist. Wenn also z. B. das Effizienzhaus 55 das Ziel des iSFP ist, kann jeder Sanierungsschritt auf dem Weg zum Ziel gefördert werden. Für die Zwischenziele gilt dann aber der Fördersatz (plus Bonus) des jeweils erreichten Zwischenzieles, also z. B. das Effizienzhaus 85 oder die Förderung einer Einzelmaßnahme (BEG EM). Der Fördersatz erhöht sich dann um weitere fünf Prozentpunkte – als z. B. bei Effizienzhaus 85 mit der EE-Klasse und dem iSFP-Bonus auf 40 % und maximal 60.000 Euro.
Energetische Sanierung einzelner Bauteile
Neben der Förderung eines kompletten Wohngebäudes ist auch die Förderung von Einzelmaßnahmen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) möglich. Hier werden Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle mit einem Fördersatz von 20 % staatlich gefördert. Bei Verfolgung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind es sogar 25 %.
Gefördert werden Investitionen zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, was einer maximalen jährlichen Fördersumme von 12.000 Euro ohne iSFP-Bonus und 15.000 Euro mit iSFP-Bonus entspricht. Es können auch mehrere Einzelmaßnahmen in einem Kalenderjahr eingereicht werden, die maximale Fördersumme bleibt dabei allerdings bei 60.000 Euro jährlich.
Auch beim BEG EM kann der Zuschuss entweder als Tilgungszuschuss im Rahmen eines Kredites oder als Investitionszuschuss beantragt werden. Der Antrag für den Tilgungszuschuss erfolgt hier über die KfW, der Antrag für den Investitionszuschuss über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Hinsichtlich der Gebäudehülle sind alle Einzelmaßnahmen förderfähig, die die Energieeffizienz nachweislich erhöhen. Auch beim BEG EM erstellt diesen Nachweis die Energieeffizienz-Expert:in. Zur energetisch Aufwertung der Gebäudehülle empfiehlt sich die Dämmung der Dächer, Außenwände und Geschossdecken. Dabei sind technische Mindestanforderungen einzuhalten, die über den U-Wert definiert sind. Beim Steildach ist das z. B. einen U-Wert von 0,14 W/(m²K). Ein Wert, der sich z. B. mit 120 mm ISOVER ULTIMATE ZKF-031 zwischen den Sparren und 140 mm ISOVER ULTIMATE AP SupraPlus-031 auf den Sparren erreichen lässt. Weitere Dämmdickenempfehlungen – auch für andere Bauteile – finden Sie auf isover.de.
Alternativ steuerliche Förderung
Eine Alternative zum Programm BEG EM ist die steuerliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen, die seit 01.01.2020 ermöglicht, 20 % der Investitionskosten verteilt über 3 Jahre von der Steuerschuld abzuziehen. Wenn eine energetische Baubegleitung und Fachplanung in Anspruch genommen wird, sind sogar 50 % der anfallenden Beratungskosten abzugsfähig. Eine Pflicht, diese Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, gibt es bei der steuerlichen Förderung aber nicht. Hier kann das Fachunternehmen den Bauherren beraten und ihm die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Die ISOVER und RIGIPS Fachberatung steht Ihnen hier gerne zur Seite.
Es muss auch kein Antrag gestellt werden, eine sog. Fachunternehmererklärung, die der Bauherr gemeinsam mit seiner Steuererklärung abgibt, reicht völlig aus.
Neubau und Nichtwohngebäude
Natürlich lassen sich auch für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden und auch für besonders energieeffiziente Neubauten, seien es Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, staatliche Förderungen geltend machen.
Wenn Sie mehr wissen wollen, freuen wir uns auf Ihren Anruf, wir beraten Sie gerne!







