Fachthemen
Luca Fürmann
29.03.2021

Versicherungsschutz für Zimmereibetriebe

Eine Frage an die mittelgroßen und großen Zimmerei/Holzbaubetriebe in diesem Land

Hallo zusammen,

ich habe nun mein Studium (Bauingenieurwesen) abgeschlossen und mein Unternehmen in der Baubranche gegründet. Da ich neben der Handwerksausführung (Zimmerei) auch die Planung von Projekten, in Form von Gestaltungsplanung und Statik, (Ingenieurbüro) anbieten möchte, hat sich eine für mich nicht ersichtliche Schwierigkeit eröffnet.
Vorweg, ich habe mit dem Abschluss B.sc. Bauingenieurwesen die kleine Bauvorlageberechtigung, damit bin ich nicht befähigt Standsicherheitsnachweise zu unterschreiben oder Bauvorhaben über GK3 einzureichen. Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten und der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ist mit erbringen von Projekten bzw. Berufsjahren möglich (das ist mein Ziel).

In der ersten Zeit wird für mich die Arbeit als Zimmereibetrieb meinen Lebensunterhalt abdecken und ich werde versuchen nach und nach die Planung von Projekten zu übernehmen. Die Standsicherheitsnachweise werde ich vermutlich über ein anderes Büro erbringen lassen aber voraussichtlich diese selber rechnen.

Genau hier komme ich zu dem Problem! Die Betriebshaftpflichtversicherung für meinen Zimmereibetrieb übernimmt in einem Umfang (der für mein Empfinden in der Police nicht genau erklärt wird) Schäden die aufgrund von "Planung" passiert sind.
Für die planerische Tätigkeit als Bauingenieur benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf der Suche nach einer Berufshaftpflichtversicherung habe ich mich nun von einigen Versicherungsmaklern beraten lassen und wurde jedes mal ernüchtert. Die Versicherungen schließen jeden Schutz aus, wenn der Planer auch die Ausführung übernimmt!

Jetzt zu meinen Fragen an die Versicherungsexperten, Holzhausbauer oder alle die etwas zu diesem Thema wissen!

Wie ist es möglich ein Totalunternehmer zu sein?

Mir ist bewusst, dass die Gestaltungsplanung bis GK3 von Zimmereibetrieben ausgeführt werden kann und darf. Damit fällt das in die "planerische" Tätigkeit eines Zimmereibetriebs die wiederrum von der Betriebshaftpflicht abgedeckt ist.
Für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben müssen Standsicherheitsnachweise erbracht werden, wie wird das in "großen" Unternehmen gemacht, bei denen nur "EIN" Vertrag mit den Bauherren geschlossen wird?

Ich freue mich über eure Kommentare!

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