Timo Kleiber stellt sich vor
Mein Name ist Timo Kleiber, bin 50 Jahre alt und wohne in Scherneck/Untersiemau bei Coburg im schönen Oberfranken. Ich bin beschäftigt bei der Firma Ernst Seiler, Sitz ebenso in Scherneck. Schon als Schüler habe immer in den Ferien in der Firma gearbeitet, nach der Fachoberschule dann ein kurzer Ausflug in die Metallbranche mit Abschluss als Industriemechaniker. Vor gut 25 Jahren wieder zum Holz zurückgekehrt und seitdem dort geblieben. Neben der normalen Arbeit beim Abbund und Montage habe ich mir vor einiger Zeit die Arbeit mit dem Abbund-Programm angeeignet und bin inzwischen für die Werkplanung zuständig.
Nach einem doppelten Bandscheibenvorfall muss ich zwar kürzer treten, gehe aber dennoch weiter gerne mit auf Baustelle, ansonsten bin ich in der Arbeitsvorbereitung zuständig. In Zukunft soll ich mich um die Auszubildenden kümmern, und da interessiert mich schon Euer Wissen, nur mit dem Gesellenbrief, wer hat da Erfahrungen gemacht? Ist die Ausbildereignungsprüfung immer nötig - mit meinen 50 Jahren will ich die ganze Prozedur nicht mehr mitmachen ;-) - oder geht es auch mit Ausnahmegenehmigung ohne?
Das Portal finde ich prima, man hört dann auch mal wie es in anderen Firmen oder Bereichen abläuft, kann manchmal nicht schaden.




Mahlzeit!
Vielleicht hift es, vorab einmal die rechtliche Lage zu betrachten. Es gibt: Auszubildende = Lehrling, Ausbildende = Lehrbetrieb/Arbeitgeber, Ausbilder = derjenige, der tatsächlich die Ausbildung des Lehrlings durchführt.
Übergeordnet verantwortlich für alles ist natürlich der Arbeitgeber, also der Chef - der Ausbildende. Er kann die Ausbildung delegieren, an seinen Ausbilder. Dieser muss "persönlich und fachlich" dafür geeignet sein. Soll heißen, derjenige muss nachgewiesen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse haben. Dies geschieht durch die Ausbildereignungsprüfung, auch AdA-Schein genannt. Dann darf er den Auszubildenden = Lehrling unterweisen. Nicht in allen Betrieben ist es so, dass die beauftragten Gesellen den Schein vorweisen könne, es sollte aber - rechtlich betrachtet - so sein. Wenn es ein umsichtiger Chef ist, der etwas auf seine Lehrlinge hält, dann lässt er seine Gesellen den Schein absolvieren, dann ist nicht nur rechtlich alles sauber, das kann auch helfen, den Lehrling bessser zu verstehen.
Dieser Lehrgang wird u.a. an den HWKn angeboten, bei Dir also HWK Oberpfalz. Die beiten das las abendkurs, oder als Vollzeitkurs an. 110 Unterrichtseinheiten, also kanppe drei Wochen in Vollzeit. Da wird nix übermäßiges verlangt, da musst Du keinen Meisterbrief mitbringen. Nachweis, dass Du entsprechend viele Jahre schon in dem Berufsfeld arbeitest und entsprechende Fachkenntnisse hast, wird sich wohl erbringen lassen.
Die HWK benennt als Ansprechpartnerin Frau Lara Körber, Tel. 0921 910-127, lara.koerber@hwk-oberfranken.de, die wird Dir bestimmt alles ganz konkret erklären können - mit passender Beratung.
Ich hoffe, ich konnte Dir schon mal hefen.
Maître (ex Ausbildungsmeister ÜLU)