Fachthemen
Zimmerer - Treffpunkt
30.11.2020

Außenwandbekleidungen aus Holz

Vor zwei Wochen begann dieser kleine Zweiteiler mit einem Blick auf Putzfassaden bzw. Wärmedämmverbundsysteme im Holzbau. Allerdings kann der Baustoff Holz so viel mehr als nur die statische Konstruktion zu ermöglichen - es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um auch das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes mit Holz zu prägen. In diesem Beitrag betrachten wir die verschiedenen Möglichkeiten und was die Fachregeln dazu sagen.
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Viele Gestaltungsmöglichkeiten

Ein großer Vorteil der Außenwandbekleidungen aus Holz ist die Vielfalt an Ausführungen, so kann die Fassade passend zum Alter und dem Gesamtbild des Gebäudes gestaltet werden und eignet sich so grundsätzlich für jedes Gebäude. Wo bei moderneren Häusern dann eher eine Rhombus-Schalung verwendet werden könnte, eignet sich an älteren Gebäuden vielleicht eher eine klassischere Konstruktion wie z.B. die Boden-Deckel-Schalung. In den südlichen Regionen kommen auch Schindel-Fassaden immer wieder schön zur Geltung, in gestalterischer Hinsicht sind hier also keine Grenzen gesetzt.

In den Fachregeln wird grundsätzlich erstmal unterschieden in:

Geschlossene Bekleidungen aus Vollholz – Darunter sind die meistverbreiteten Varianten zu verstehen, wie zum Beispiel die senkrechten Ausführungen als Boden-Deckel- oder Boden-Leisten-Schalung sowie eine flächige Schalung aus gespundeten Brettern. Dazu kommen noch die waagerechten Varianten als klassische Stülpschalung und Stülpschalung aus konischen Brettern mit Nut und Feder.

Bei geschlossenen Bekleidungen kommt dem konstruktiven Holzschutz eine sehr große Bedeutung zu, so müssen Details wie horizontale Stoßfugen wie z.B. Geschossstöße vorher durchdacht und gemäß der Fachregeln ausgeführt werden. Wichtige Hinweise aus der Fachregel sind hier die Abmessungen der verwendeten Bretter, so müssen diese mindestens 18 mm stark sein und dürfen eine Breite von maximal der 11-fachen Dicke nicht überschreiten (zur Reduzierung der Verformungen, je breiter die Bretter desto höher ist die zu erwartende Schüsselung) – die Mindestüberdeckung beträgt in diesem Fall 20 mm.

Offene horizontale Bekleidungen aus Vollholz – Der am meisten verbreitete Vertreter ist hier die Rhombus-Schalung.

Auch hier gelten wieder die Maße von mindestens 18 mm Dicke und einer Breite die das 11-fach der dicke nicht überschreitet. Zudem sind die Oberseiten mit einer Neigung von 15° auszuführen, damit das Wasser sicher abgeleitet werden kann. Besonders zu beachten ist bei offenen Bekleidungen, dass diese nicht schlagregensicher ist. Um dies zu gewährleisten, ist unter der Traglattung eine UV-beständige und wasserabweisende Fassadenbahn anzuordnen. Bei Holzrahmenbauten ist besonders auf die Diffusionsoffenheit zu achten.

Bekleidungen aus Massivholzplatten und zementgebundenen Spanplatten – Bei dieser Art der Fassadengestaltung sind die beiden genannten Varianten in den meisten Punkten erstmal grundsätzlich zu trennen.

Bei den Bekleidungen mit Massivholzplatten, bzw. Dreischichtplatten, ist die Mindestdicke der Platten von 19 mm zu beachten, zudem sollten die Fasern der obersten Lage möglichst Vertikal verlaufen. Die Mindestdicke von zementgebundenen Spanplatten beträgt 12 mm. Ein besonderes Augenmerk kommt hier wieder der horizontalen Stöße zu, die „Hirnholzfläche“ der Platten ist besonders zu schützen, um Schäden durch eindringende Feuchtigkeit zu vermeiden, dies ist in grundsätzlich drei Varianten möglich. Entweder in Form eines Stoßes mit Z-Profil (mind. 15° Neigung berücksichtigen), als überdeckte Fuge oder auch als offene Fuge.

Allgemein zu beachten

In den Fachregeln gibt es einige Punkte, die bei allen Ausführungen zu beachten sind. So zum Beispiel die Befestigung bzw. die Wahl der Befestigungsmittel. Grundsätzlich ist eine Befestigung mit Klammern, Nägeln oder Schrauben möglich. Diese sollten oberflächenbündig verarbeitet werden, je nach Situation sind allerdings Versenkungen zwischen eins bis zwei Millimetern zulässig. Zur Befestigung von sichtbaren Bauteilen werden korrosionsbeständige Stähle gefordert und Schrauben sollten in Form von Teilgewinden in der Lage sein, die Bretter an die Unterkonstruktion ran zu ziehen.

Die Materialwahl ist sorgfältig zu gestalten: Bei Holzwerkstoffen ist darauf zu achten, dass diese für die Verwendung in Nutzungsklasse 3 geeignet bzw. zugelassen sind. Für Vollholz-Fassaden haben sich bspw. Fichte, Lärche, Douglasie, Eiche und auch Kiefer und Tanne bewährt. Die maximale Holzfeuchte darf 20% nicht überschreiten, bei der Wahl einer Oberflächenbeschichtung sogar nur 18 +/- 3%. (Dementsprechend ist auch die Richtung der Bretter nicht mehr unbedingt nach der altbewährten Regel „Kernseite bzw. rechte Seite nach außen“ anzuordnen, vielmehr soll nach optischen Kriterien entschieden werden.)

Wie immer ist dieser Beitrag natürlich keine vollständige Ausführung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, sondern nur eine Einführung in das Thema und ein paar grundsätzlich zu beachtenden Punkte. Bei der Planung bzw. Ausführung einer Außenwandbekleidung aus Holz ist die entsprechende Fachregel herbei zu ziehen. Diese bietet neben einer ausführlichen und trotzdem übersichtlichen Darstellung der Regeln auch eine Menge an Detailvorschlägen. Zu finden ist diese Fachregel für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsorganisation in der Infoline von Holzbau Deutschland oder hier als gedruckte Version. Bei Fragen zum Thema könnt ihr euch immer an uns wenden oder auch einfach die Kommentarfunktion nutzen.

Zünftige Grüße aus der Redaktion des Zimmerer-Treffpunkt! 

 

 

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