Abrechnungsregeln nach ÖNORM B 2210 (vereinfacht) Grundsätzlich wird nach den Rohbaumaßen oder nach angefertigten Aufmaßskizzen abgerechnet. |
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Öffnungen bis 0,50m² werden nicht abgezogen. Leibungen werden dazugerechnet. |
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Öffnungen über 0,50m² bis 4m², mit Leibung: werden nicht abgezogen, die Leibungen werden auch nicht dazugerechnet. |
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Öffnungen über 0,50m² bis 4m², ohne Leibung: werden abgezogen. |
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Öffnungen über 4m² werden immer abgezogen, vorhandene Leibungen werden dazugerechnet. |
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Nicht abgezogen werden weiter: Außenflächen von Stiegenläufen, Podesten und Stufen. |