Abrechnungsregeln nach ÖNORM B 2210 (vereinfacht)

Grundsätzlich wird nach den Rohbaumaßen oder nach angefertigten Aufmaßskizzen abgerechnet.
Türöffnungen werden nach der Stocklichte berechnet, Fensteröffnungen nach der Architekturlichte (Achsmaße).

Öffnungen bis 0,50m² werden nicht abgezogen.
Leibungen werden dazugerechnet.
Öffnungen über 0,50m² bis 4m², mit Leibung:
werden nicht abgezogen, die Leibungen werden auch nicht dazugerechnet.
Öffnungen über 0,50m² bis 4m², ohne Leibung:
werden abgezogen.
Öffnungen über 4m² werden immer abgezogen,
vorhandene Leibungen werden dazugerechnet.
Nicht abgezogen werden weiter:
Außenflächen von Stiegenläufen, Podesten und Stufen.